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Pflegeversicherungsbeitrag: Ermäßigung für Beschäftigte mit Kindern

Für Personen mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung. Die Abschläge betragen jeweils 0,25 Prozentpunkte für das 2., 3., 4. und 5. Kind. Der Beitragssatz kann sich so um maximal 1 Prozentpunkt verringern. 

Wichtig: Die Abschläge gelten bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird oder 25 Jahre alt geworden wäre.

Alle Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.

Hier erfahren Sie mehr über das Nachweisverfahren
 

Beitragssätze in der Pflegeversicherung 2024

Versicherte

allgemeiner Beitragssatz Pflegeversicherung

Anteil 
Arbeitgeber

Anteil 
Arbeitnehmer

Höchst-
beitrag

mit 1 Kind

3,4 %

1,7 %

1,7 %

175,96 €

mit 2 Kindern unter 25 Jahren

3,15 %
(mit Abschlag von 0,25 %)

1,7 %

1,45 %

163,02 €

mit 3 Kindern unter 25 Jahren

2,9 % 
(mit Abschlag von 0,5 %)

1,7 %

1,2 %

150,08 €

mit 4 Kindern unter 25 Jahren

2,65 % 
(mit Abschlag von 0,75 %)

1,7 %

0,95 %

137,14 €

mit 5 Kindern unter 25 Jahren

2,4 % 
(mit Abschlag von 1,0 %)

1,7 %

0,7 %

124,21 €

Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind

3,4 %

1,7 %

1,7 %

175,96 €

Aktualisiert am:
+49 40 325 325 810

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