Pflegeversicherung: Beitragsabschlag für Beschäftigte mit Kindern

Für Beschäftigte mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung von  3,6 Prozent. Die Abschläge betragen jeweils 0,25 Prozentpunkte für das 2., 3., 4. und 5. Kind. Der Beitragssatz kann sich so um maximal 1 Prozentpunkt verringern. 
Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Sie begründen die sogenannte Elterneigenschaft.

Wichtig: Die Abschläge gelten bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 Jahre alt wird oder 25 Jahre alt geworden wäre. Alle Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.

Hier erfahren Sie mehr über das Nachweisverfahren
Versicherteallgemeiner Beitragssatz PflegeversicherungAnteil 
Arbeitgeber
Anteil 
Arbeitnehmer
Höchstbeitrag 2025 in EuroHöchstbeitrag 2026 in Euro
Beitragssätze in der Pflegeversicherung   
unter 23 Jahren ohne Kinder3,6%1,8%1,8%198,45209,25
ab 23 Jahren ohne Kinder4,2%1,8%2,4%231,53244,13
mit 1 Kind3,6%1,8%1,8%198,45209,25
mit 2 Kindern unter 25 Jahren3,35%
(mit Abschlag von 0,25%)
1,8%1,55%184,67194,72
mit 3 Kindern unter 25 Jahren3,1% 
(mit Abschlag von 0,5%)
1,8%1,3%170,89180,19
mit 4 Kindern unter 25 Jahren2,85% 
(mit Abschlag von 0,75%)
1,8%1,05%157,11165,66
mit 5 Kindern unter 25 Jahren2,6% 
(mit Abschlag von 1,0%)
1,8%0,8%143,33151,13
Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,6%1,8%1,8%198,45209,25
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