Beitragsnachweise
Arbeitgeber müssen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten mit einem elektronischen Beitragsnachweis an die jeweiligen Einzugsstellen, also die Krankenkassen, melden. Lesen Sie hier, was Sie dazu beachten müssen.
Betriebsnummer der DAK-Gesundheit
Für Ihre Beitragsnachweise und die DEÜV-Meldungen benötigen Sie die
Betriebsnummer der DAK-Gesundheit: 486 988 90
Die zuständige Datenannahmestelle ist die BITMARCK SERVICE GmbH, Kruppstr. 64, 45145 Essen mit der Betriebsnummer: 921 11581.
Beitragsnachweise übermitteln: SV-Meldeportal
Besonderheiten
Null- Beitragsnachweis (Beitragsnachweis ohne Beiträge)
Auch wenn in einem Monat ausnahmsweise einmal keine Beiträge zu zahlen sind, zum Beispiel weil ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Krankengeld erhält, muss ein Beitragsnachweis (Null-Beitragsnachweis) an die Einzugsstelle übermittelt werden. Hierdurch wird eine Beitragsschätzung vermieden. Der Null-Beitragsnachweis entfällt nur, wenn bei der Einzugsstelle keiner Ihrer Beschäftigten mehr gemeldet ist.
Dauerbeitragsnachweis
Ändert sich der Beitrag über mehrere Monate nicht, kann der Beitragsnachweis als Dauerbeitragsnachweis gekennzeichnet werden. Eine monatliche Übermittlung der Beitragsnachweise ist dann nicht notwendig. Erst, wenn sich der Beitrag wieder ändert, muss auch ein neuer Beitragsnachweis erstellt und an die Einzugsstelle übermittelt werden, zum Beispiel zu Beginn eines neuen Jahres.
Beitragskorrekturen
Beitragskorrekturen aus Vormonaten dürfen in den aktuellen Beitragsnachweis einfließen. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, den bereits übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und einen neuen Beitragsnachweis für denselben Zeitraum zu erstellen.
Rechtskreiszuordnung Berlin
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