Fortbildung zum/zur Betrieblichen Gesundheitsmanager/in oder Suchtbeauftragten
Ein erfolgreiches Unternehmen braucht gesunde und motivierte Beschäftigte. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) unterstützt Unternehmen, gesundheitsfördernde Strukturen aufzubauen sowie gesundheitsförderliches Verhalten der Beschäftigten zu stärken.
Qualifizierung zum/zur BGM-Manager/in in zwei Stufen
1. Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement
In der ersten Stufe werden Grundlagen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vermittelt und erste Erfahrungen in der praktischen Projektarbeit gesammelt. Dies wird als sogenanntes „Blended-Learning“ (E-Learning plus 2 x 2 Tage Live-Online-Seminar) angeboten. Basis wird eine digitale Lernplattform sein.
2. Betriebliche/r Gesundheitsmanager/in
In der zweiten Stufe werden diese Grundlagen um komplexe Sachverhalte erweitert und die vertiefende, praktische Arbeit rückt in den Vordergrund. Dies erfolgt in einem fünftägigen Live-Online-Seminar.
Weitere Informationen zu Anmeldung, Terminen und Kosten erhalten Sie unter:
Die AHAB-Akademie ist für diese Fortbildung vom Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM e.V.) als Ausbildungsinstitution anerkannt und zertifiziert. Die Prüfung und Zertifizierung erfolgt durch den BBGM e.V.
Fortbildung zum/zur Suchtbeauftragten
Neben der Qualifizierung zum/zur Betrieblichen Gesundheitsmanager/in hat die DAK-Gesundheit eine fundierte Fortbildung zum/zur betrieblichen Suchtbeauftragten konzipiert. Die Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit dem Friedrichsdorfer Institut für Therapieforschung sowie erfahrenen Fachkräften der professionellen Suchthilfe durchgeführt. Thematische Schwerpunkte sind: Suchtstoffe, Krankheitsbild, Suchthilfesystem, Gesprächsführung sowie der betriebliche Rahmen.
Weitere Informationen finden Sie im PDF.
Arbeitszeit oder Urlaub?
Grundsätzlich handelt es sich bei beiden Qualifikationen um eine Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung und diese findet größtenteils während der Arbeitszeit statt. Ob Sie gegebenenfalls dafür Urlaub nehmen müssen oder das Angebot im Rahmen eines Bildungsurlaubs in Anspruch nehmen können, entscheidet Ihr Arbeitgeber.