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Gibt es Bindungsfristen bei einem Krankenkassenwechsel?

Es besteht eine Bindungsfrist an die Krankenkasse von 12 Monaten. Bei einem Jobwechsel haben versicherungspflichtige Mitglieder die Möglichkeit, die Kasse sofort zu wechseln. Die Bindungsfrist entfällt dann.

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Bei einer neuen Beschäftigung wird der Betrieb elektronisch informiert und die Kündigung bei der Vorkasse entfällt.