Der Login steht zurzeit nicht zur Verfügung.
Als Arbeitgeber zahlen Sie Umlagesätze. Zwei gute Nachrichten für Sie: Für Ihre DAK-versicherten Beschäftigten erstatten wir Ihnen anteilig die Aufwände für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) oder Ihren Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (U2).
Zum 1.9.2023 haben wir den U2-Umlagesatz erneut gesenkt. Dieser beträgt nun nur noch 0,39 %.
Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Beitragsabrechnung.
Die Höhe Ihres Beitrags beim Umlagesatz U1 hängt davon ab, welchen Erstattungssatz Sie gewählt haben. Dieser kann zwischen 50 und 80 Prozent liegen. Die Wahl des Erstattungssatzes kann bis zum Fälligkeitstermin der Umlagen für den Monat Januar mit Wirkung für das Kalenderjahr erfolgen. Der schriftlich gewählte Erstattungssatz gilt auch für die folgenden Kalenderjahre, sofern kein neues Wahlrecht ausgeübt wird. Bei erstmaliger Teilnahme am Ausgleichsverfahren oder Betriebsgründung ist das Wahlrecht im ersten Kalenderjahr innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Teilnahme auszuüben. Sofern Sie keine Wahlerklärung einreichen gilt unser allgemeiner Erstattungssatz (Regelsatz) von 70 Prozent.
Erstattungs- satz | Umlagesatz | Umlagesatz 2022 | Umlagesatz 2021 |
---|---|---|---|
Regelsatz | 2,9% | 2,2% | 2,4% |
50% | 2,2% | 1,5% | 1,7% |
60% | 2,4% | 1,7% | 1,9% |
80% | 4,2% | 3,9% | 3,9% |
Hier finden Sie die aktuellen Erstattungs- und Umlagesätze zum Download:
Ihren gewünschten Erstattungssatz können Sie hier auswählen: Wahl U1-Erstattungssatz
Mit unserer Online-Berechnungshilfe können Sie zudem feststellen, ob Ihr Betrieb U1-umlagepflichtig ist.
Ehemalige Umlagesätze der DAK-Gesundheit sowie unserer Fusionskassen können Sie auf der Homepage der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) nachlesen.
Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) wird zu 100 Prozent erstattet. Bei Beschäftigungsverboten (§ 18 MuSchG) werden 100 Prozent des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts erstattet. Zusätzlich werden bei Beschäftigungsverboten die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal mit 20 Prozent erstattet, höchstens jedoch die tatsächlich zu entrichtenden Beiträge.
Erstattungssatz | Umlagesatz ab 9/2023 | Umlagesatz ab 01/2023 | Umlagesatz 2022 |
---|---|---|---|
100% | 0,39% | 0,52% | 0,65% |
Bei der Berechnung der Umlagebeträge, die Sie für Ihre Mitarbeiter abführen, gelten die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt: