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Im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung haben Sie als Arbeitgeber für die Umlage U1 die Möglichkeit, statt des allgemeinen Erstattungssatzes von 70 Prozent einen ermäßigten oder erhöhten Satz zu wählen. Ebenso können Sie mit der folgenden Wahlerklärung einen zuvor gewählten Erstattungssatz ändern.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: