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Grundsätzlich sind Arzneimittel, denen die deutsche oder EU-weite Zulassung fehlt, keine Kassenleistung. Werden Arzneimittel aus dem Ausland nach Deutschland importiert, besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Kostenübernahme. Zur Beantragung reichen Sie bitte aussagefähige Unterlagen/Befundberichte ein.
Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in den Anwendungsgebieten (= Indikationen) eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Wird ein Arzneimittel außerhalb seiner Zulassung eingesetzt (= Off-Label-Use), besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Beantragung reichen Sie bitte aussagefähige Unterlagen/Befundberichte ein.
Ist für ein Arzneimittel ein Festbetrag festgelegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten nur bis zu diesem Betrag. In bestimmten Ausnahmefällen werden die Kosten allerdings in voller Höhe übernommen. Zur Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag bei uns ein.
Seit März 2017 können Cannabinoid-haltige Arzneimittel für Schwerkranke auf Rezept verordnet werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.