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WAHLAUFRUF

Zur Sozialwahl 2023 rufen vornehmlich die Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund auf. Bei der Sozialwahl werden Ehrenamtliche gewählt, die in den Parlamenten der Sozialversicherung die Interessen der Versicherten vertreten.

SELBSTVERWALTUNG

In Deutschland legt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für das Renten- und Krankenversicherungssystem fest. Die Verwaltungsräte beeinflussen im Vorfeld gesetzlicher Neuregelungen auch politische Entscheidungsprozesse im Sinne der Versicherten.

MITBESTIMMUNG

Wahlberechtigte machen mit ihrer Stimmabgabe von ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch und stärken der Selbstverwaltung den Rücken. Der Gesetzgeber hat die Sozialwahl als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Sie ist ein seit 1953 bewährtes Modell des Interessenausgleichs und trägt so zur Leistungsfähigkeit Deutschlands und zum sozialen Frieden bei.

LISTENWAHL

Die Sozialwahl ist eine Listenwahl und keine Personenwahl. Organisationen wie Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen stellen ihre Kandidatinnen und Kandidaten in Listen auf. Die Wahlberechtigten geben dann ihre Stimme für eine dieser Listen ab. Je mehr Stimmen eine Liste bei der Wahl erhält, desto mehr Sitze kann sie im Parlament besetzen.

WAHLBERECHTIGTE

Bei der Sozialwahl dürfen Mitglieder der Ersatzkassen sowie Beitragszahlende und Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund wählen, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

BRIEFWAHL

Die Sozialwahl ist grundsätzlich eine Briefwahl. Das heißt, die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post und können die roten Wahlbriefumschläge kostenlos zurücksenden. 2023 ist bei den Ersatzkassen wie der DAK-Gesundheit auch erstmal eine Online-Wahl möglich. Ausführliche Infos finden Sie hier.

ZUKUNFT

Bei der Sozialwahl geht es um Ihre Gesundheitsversorgung und Ihre Rente, damit auch um Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder. Machen Sie mit!

8 Gründe, warum Sie an der Sozialwahl teilnehmen sollten

Bei der Sozialwahl geht es um wichtige Fragen der Gesundheit. Der Verwaltungsrat hat zum Beispiel in den vergangenen Jahren viele Mehrleistungen für DAK-Versicherte beschlossen. Darunter sind:

Grund 1: Impfung gegen Hirnhautentzündung (Meningokokken) bis zum 18. Geburtstag, 

Grund 2: Zweitmeinung für Versicherte mit bestimmten Erkrankungen,

Grund 3: Umwandlung von Bonuspunkten in eine Geldprämie oder in einen Zuschuss für besondere Gesundheitsleistungen, etwa eine Sportausrüstung,

Grund 4: Grippeimpfung auch für diejenigen, die keiner Risikogruppe angehören,

Grund 5: Zahnvorsorge-Extras für werdende Eltern,

Grund 6: DAK MamaPLUS, ein Schwangerenpaket zur Vorsorge, 

Grund 7: Innovative Arzneimittel zur HIV-Prophylaxe,

Grund 8: Impfung gegen humane Papillomviren (die Krebs auslösen können), auch für Jungen.

Das sind acht gute Gründe, um bei der Sozialwahl mitzumachen. Jede Stimme kann etwas bewegen, jede Stimme zählt!