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Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die DAK-Gesundheit eine Selbstverwaltung. Das Organ dieser Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat, der sich aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Der Verwaltungsrat entspricht im weitesten Sinne dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Er trifft alle Entscheidungen, die für die DAK-Gesundheit von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er legt die Grundzüge der Geschäftspolitik fest, zum Beispiel in Leitlinien für die Arbeit des Vorstands, und bestimmt damit den Kurs der Kasse.
Um die vielfältigen Themenstellungen möglichst effektiv und effizient bearbeiten zu können, hat der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit sogenannte Fachausschüsse gebildet.
Geschäftsstelle des Verwaltungsrats:
Tel.: 040 2364855-2125
Fax: 040 33470-314546
E-Mail: verwaltungsrat@dak.de
Postfach 10 14 44, 20009 Hamburg