Ihre Stimme ist gefragt
Bei der Sozialwahl wählen Sie das Parlament der DAK-Gesundheit – für eine gesunde Zukunft.
Die 4,6 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der DAK-Gesundheit bestimmen bei der Sozialwahl, wer in Zukunft für sie im Verwaltungsrat sitzt, um dort die Entscheidungen zu treffen. Die DAK-Gesundheit ist selbstverwaltet. Das heißt, die Mitglieder und ihre Arbeitgeber haben ihr eigenes Parlament, das darüber bestimmt, wie die Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich gestaltet sein soll. Für die 28 Sitze der Versichertenseite dürfen alle wählen, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben – vorausgesetzt, sie besitzen eine eigene Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Wer über seinen Ehepartner, seine Ehepartnerin oder ein Elternteil familienversichert ist, kann nicht mitentscheiden.
Sechs Listen stehen zur Wahl
Unsere Kasse sendet allen Wahlberechtigten ab Mitte April die Wahlunterlagen zu. Bei den Organisationen, die die Interessen der Versicherten vertreten wollen, stellen sich Frauen und Männer aus ganz Deutschland zur Wahl. Sie alle sind selbst Mitglieder der DAK-Gesundheit. und bringen Erfahrungen aus den verschiedensten Lebensbereichen ein. Sie kandidieren nicht einzeln, sondern gemeinsam in Listen. Sechs Vorschlagslisten verschiedener Organisationen finden sich auf dem blauen Stimmzettel in den Wahlunterlagen. Die Arbeitgeber der bei der DAK-Gesundheit versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen traditionell über zwei Sitze. Sie haben eine eigene Liste, über die sie unabhängig beschließen.
Sonderhotline zur Sozialwahl
Sie haben Fragen zur Sozialwahl? Rufen Sie uns gerne an!
Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der Telefonnummer: 040 325 325 640