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Ihre Stimme ist gefragt

Bei der Sozialwahl wählen Sie das Parlament der DAK-Gesundheit – für eine gesunde Zukunft.

Die 4,6 Millionen wahlberechtigten Mitglieder der DAK-Gesundheit bestimmen bei der Sozialwahl, wer in Zukunft für sie im Verwaltungsrat sitzt, um dort die Entscheidungen zu treffen. Die DAK-Gesundheit ist selbstverwaltet. Das heißt, die Mitglieder und ihre Arbeitgeber haben ihr eigenes Parlament, das darüber bestimmt, wie die Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich gestaltet sein soll. Für die 28 Sitze der Versichertenseite dürfen alle wählen, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben – vorausgesetzt, sie besitzen eine eigene Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Wer über seinen Ehepartner, seine Ehepartnerin oder ein Elternteil familienversichert ist, kann nicht mitentscheiden.


Sechs Listen stehen zur Wahl

Eine Infografik, die die Aufgaben des Verwaltungsrats der DAK-Gesundheit erklärt

Unsere Kasse sendet allen Wahlberechtigten ab Mitte April die Wahlunterlagen zu. Bei den Organisationen, die die Interessen der Versicherten vertreten wollen, stellen sich Frauen und Männer aus ganz Deutschland zur Wahl. Sie alle sind selbst Mitglieder der DAK-Gesundheit. und bringen Erfahrungen aus den verschiedensten Lebensbereichen ein. Sie kandidieren nicht einzeln, sondern gemeinsam in Listen. Sechs Vorschlagslisten verschiedener Organisationen finden sich auf dem blauen Stimmzettel in den Wahlunterlagen. Die Arbeitgeber der bei der DAK-Gesundheit versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen traditionell über zwei Sitze. Sie haben eine eigene Liste, über die sie unabhängig beschließen.

Sonderhotline zur Sozialwahl

Sie haben Fragen zur Sozialwahl? Rufen Sie uns gerne an!

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der Telefonnummer:  040 325 325 640

Einsatz für Ihre Interessen

Alle Listen präsentieren sich sich in einer Sonderausgabe unseres Magazins fit!, in den DAK-Servicezentren liegen auch Abschriften der Vorschlagslisten aus. Sie zeigen den genauen Listenplatz einzelner Bewerberinnen und Bewerber. (Alle Informationen finden Sie auch hier. Dort stellt sich der Bewerberkreis auch mit kurzen Filmen vor.) Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit kann viel bestimmen. Das Gremium entscheidet, wie bei unserer Kasse Geld ausgegeben wird, und es wählt und kontrolliert den hauptamtlichen Vorstand. Das alles machen die Männer und Frauen im Verwaltungsrat rein ehrenamtlich. Für ihre oft sehr zeitintensive Arbeit bekommen sie nicht mehr als eine Aufwandsentschädigung. Die Sozialwahl stärkt ihnen den Rücken und gibt ihnen für ihre Arbeit das erforderliche Gewicht.
Aktualisiert am:
040 325 325 555

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