Ombudspersonen: Schlichtungsstellen in Ihrer Region
Sie sind vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet worden und fühlen sich mit der Art der Begutachtung unwohl? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Ombudsperson einzuschalten. Sie bietet unparteiische Hilfe bei Zweifeln an medizinischen Gutachten.
Wofür benötige ich eine Ombudsperson?
Die Ombudsperson unterstützt Sie vertraulich und unparteiisch bei der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten. Letztere können sich bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ergeben. Wenn Sie sich während der Begutachtung unwohl fühlen, können Sie sich an eine Ombudsperson wenden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Gutachter oder Ihre Gutachterin Ihnen nicht zuhört. Oder wenn sich die begutachtende Person die ganze Zeit mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer unterhält und Sie sich ignoriert fühlen.
Wenn Sie Unstimmigkeiten bei der Begutachtung vermuten, können Sie ebenfalls eine Ombudsperson einschalten. Zum Beispiel, wenn Sie beobachten, dass Dritte in irgendeiner Form versuchen die Begutachtung zu beeinflussen.
Die Ombudsperson ist – im Rahmen einer unabhängigen Schlichtungsstelle – für alle Krankenkassen tätig und beim Medizinischen Dienst angesiedelt.
Welche Ombudsperson ist zuständig?
Die Ombudspersonen arbeiten auf regionaler Ebene und sind bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes angesiedelt. Zuständig ist also immer die Ombudsperson der Region, in der auch der Medizinische Dienst sitzt, der das betreffende Gutachten erstellt hat. Noch sind nicht in allen Regionen Ombudspersonen benannt. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Bereichen aktuell noch keine Kontaktaufnahme mit diesen Schiedsstellen möglich ist.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Begutachtungsergebnis nicht einverstanden bin?
Sollten Sie mit einer Leistungsentscheidung, die auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) beruht, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Ihnen vorliegenden Bescheid.
Verzeichnis der Ombudspersonen
Medizinischer Dienst | E-Mail-Adresse der Ombudsperson | Postanschrift der Ombudsperson |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg | |
Bayern | Ombudsperson des Medizinischen | |
Berlin-Brandenburg | Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg | |
Bremen | noch nicht bekannt | |
Hessen | Peggy Keller | |
Mecklenburg-Vorpommern | Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Niedersachsen | |
Nord (Hamburg, Schleswig-Holstein) | noch nicht bekannt | |
Nordrhein | Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Nordrhein | |
Rheinland-Pfalz | Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz | |
Saarland | Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Saarland | |
Sachsen | Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | Unabhängige Ombudsstelle beim Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt | |
Thüringen | Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Thüringen | |
Westfalen-Lippe | Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe |