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Ombudspersonen: Schlichtungsstellen in Ihrer Region


Sie sind vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet worden und fühlen sich mit der Art der Begutachtung unwohl? Dann haben Sie die Möglichkeit, eine Ombudsperson einzuschalten. Sie bietet unparteiische Hilfe bei Zweifeln an medizinischen Gutachten.

Wofür benötige ich eine Ombudsperson?

Die Ombudsperson unterstützt Sie vertraulich und unparteiisch bei der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten. Letztere können sich bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ergeben. Wenn Sie sich während der Begutachtung unwohl fühlen, können Sie sich an eine Ombudsperson wenden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Gutachter oder Ihre Gutachterin Ihnen nicht zuhört. Oder wenn sich die begutachtende Person die ganze Zeit mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer unterhält und Sie sich ignoriert fühlen.

Wenn Sie Unstimmigkeiten bei der Begutachtung vermuten, können Sie ebenfalls eine Ombudsperson einschalten. Zum Beispiel, wenn Sie beobachten, dass Dritte in irgendeiner Form versuchen die Begutachtung zu beeinflussen.

Die Ombudsperson ist – im Rahmen einer unabhängigen Schlichtungsstelle – für alle Krankenkassen tätig und beim Medizinischen Dienst angesiedelt.

Welche Ombudsperson ist zuständig?

Die Ombudspersonen arbeiten auf regionaler Ebene und sind bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes angesiedelt. Zuständig ist also immer die Ombudsperson der Region, in der auch der Medizinische Dienst sitzt, der das betreffende Gutachten erstellt hat. Noch sind nicht in allen Regionen Ombudspersonen benannt. Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesen Bereichen aktuell noch keine Kontaktaufnahme mit diesen Schiedsstellen möglich ist.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Begutachtungsergebnis nicht einverstanden bin?

Sollten Sie mit einer Leistungsentscheidung, die auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) beruht, nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Ihnen vorliegenden Bescheid.

Verzeichnis der Ombudspersonen

Medizinischer Dienst

E-Mail-Adresse der Ombudsperson

Postanschrift der Ombudsperson

Baden-Württemberg

Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg
Postfach 1210
77902 Lahr/Schwarzwald

Bayern

ombudsperson@md-bayern.de

Ombudsperson des Medizinischen
Dienstes Bayern
Haidenauplatz 1
81667 München

Berlin-Brandenburg

Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg
- vertraulich -
Lise-Meiner-Straße 1
10589 Berlin

Bremen

noch nicht bekannt

Hessen

Peggy Keller
Ombudsperson
Eptingweg 7
65929 Frankfurt a.M.

Mecklenburg-Vorpommern

Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern
Hauptverwaltung
Lessingstraße 33
19059 Schwerin

Niedersachsen

ombudsperson@md-niedersachsen.de

Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Niedersachsen
Hildesheimer Straße 202
30519 Hannover

Nord (Hamburg, Schleswig-Holstein)

noch nicht bekannt

Nordrhein

Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Nordrhein
Cäcilienkloster 6
50676 Köln 

Rheinland-Pfalz

Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz
- persönlich / vertraulich -
Albinger Straße 19d
55232 Alzey

Saarland

ombudsperson@md-saarland.de

Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Saarland
Kurt Rauch
- persönlich/vertraulich -
Dudweiler Landstraße 151
66123 Saarbrücken

Sachsen

Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Sachsen
Am Schießhaus 1
01067 Dresden

Sachsen-Anhalt

Unabhängige Ombudsstelle beim Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt
Postfach 15 20
39005 Magdeburg

Thüringen

Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst Thüringen
- persönlich/vertraulich -
Richard-Wagner-Straße 2a
99423 Weimar

Westfalen-Lippe

ombudsperson@md-wl.de

Ombudsperson des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe
- persönlich/vertraulich -
Roddestraße 12
48153 Münster


Aktualisiert am:
040 325 325 555

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