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Fachausschüsse des Verwaltungsrats

Um die vielfältigen Themenstellungen möglichst effektiv und effizient bearbeiten zu können, hat der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit sogenannte Fachausschüsse gebildet:

  • Ausschuss für Gesundheits- und Sozialpolitik
  • Ausschuss für Organisation und Personal
  • Finanzausschuss
  • Hauptausschuss

Widerspruchsausschüsse

Versicherten haben daher das Recht, Widerspruch einzulegen. Entscheidungen können erneut überprüft und gegebenenfalls begründet oder zurückgenommen werden. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Widerspruchsausschüsse, die sich im Fall eines Widerspruchs die Sachlage durch Beschäftigte der DAK-Gesundheit darlegen lassen.