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Um die vielfältigen Themenstellungen möglichst effektiv und effizient bearbeiten zu können, hat der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit sogenannte Fachausschüsse gebildet:
Versicherten haben daher das Recht, Widerspruch einzulegen. Entscheidungen können erneut überprüft und gegebenenfalls begründet oder zurückgenommen werden. Dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der Widerspruchsausschüsse, die sich im Fall eines Widerspruchs die Sachlage durch Beschäftigte der DAK-Gesundheit darlegen lassen.