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Als Verantwortlicher für die Inhalte sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 01.01.2022) gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App „DAK Pflege-App“ und beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die App wird grundsätzlich barrierefrei gebaut. Das wird unter anderem durch folgende Best-Practices erreicht:
Die App ist unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.
Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von relevanten Icons und Grafiken und die Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.
Unter iOS ist die App mit "Voiceover" überwiegend nutzbar - das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen)
Unter Android ist die App mit "Talkback" überwiegend nutzbar - das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren.
Die genannten Barrieren werden sukzessive mit weiteren App-Releases behoben.
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte folgenden Prozess:
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.