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Die DAK-Gesundheit übermittelt unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen personenbezogene Daten oder Sozialdaten an Dienstleister (Auftragsverarbeiter), welche für die DAK-Gesundheit nach Art. 28 DSGVO und § 80 SGB X tätig sind.
Damit Sie einen genaueren Überblick erhalten, stellen wir Ihnen eine entsprechende Liste zur Verfügung, in welcher die Kategorien der Empfänger und der Gegenstand/Zweck der Beauftragung benannt werden.
unter anderem:
unter anderem: