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Besondere Versorgung bei Weaning in Bayern

Ein Angebot zur Beatmungsentwöhnung in Bayern

Das Behandlungsangebot

Das Angebot unterstützt Versicherte bei der mittelfristigen Entwöhnung von einer invasiven oder nicht-invasiven Beatmung. Die Behandlung erfolgt in einer Übergangswohnform außerhalb des klassischen stationären Settings und verbindet medizinische, pflegerische und therapeutische Fachkompetenzen.

  • <ul><li>umfassende multidisziplinäre Versorgung durch medizinische, atmungstherapeutische und pflegerische Fachkräfte
  • professionelle Weaning-Behandlung in einem außerstationären Umfeld
  • Behandlung von beatmeten und/oder tracheotomierten Versicherten
  • gezielte Unterstützung bei der Entwöhnung der Beatmung bzw. bei der Entfernung einer nicht mehr benötigten Trachealkanüle
</li></ul>



Ihre Vorteile

Das Angebot bietet Versicherten folgende Vorteile:

  • <ul><li>Verbesserung des Gesundheitszustandes
  • Chance auf eine weitgehende Entwöhnung von der Beatmung
  • Förderung eines möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebens
  • Verringerung der Abhängigkeit von medizinisch-technischer Unterstützung
  • Möglichkeit, die außerklinische Intensivpflege im besten Fall vollständig zu beenden
  • professionelle Weaning-Behandlung außerhalb eines stationären Settings
</li></ul>

So nehmen Sie teil

Das Angebot richtet sich an Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch Versicherte ab 16 Jahren können teilnehmen, wenn sie aufgrund ihrer körperlichen Entwicklung nach dem Behandlungsschema für Erwachsene behandelt werden können.

Eine Teilnahme ist möglich für Versicherte, die

  • <ul><li>invasiv oder nicht-invasiv beatmet werden oder
  • ohne invasive Beatmungsunterstützung an einer respiratorischen Insuffizienz leiden, eine Trachealkanüle benötigen und diese entfernt werden soll.
</li></ul>

Voraussetzung ist, dass nach ärztlicher Einschätzung ein Weaning-Potenzial besteht. Dieses muss vor der Aufnahme durch den verordnenden bzw. potenzialerhebenden Arzt festgestellt werden.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Teilnahme durch Unterzeichnung einer Teilnahmeerklärung schriftlich. Diese kann innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Teilnahmeerklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse eingereicht werden.

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