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Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 7 SGB XI

Förderung von Maßnahmen ambulanter und vollstationärer Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) enthält Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu entlasten und die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern. Bis 2030 stehen für ambulante Pflegedienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen Förderbeträge zur Verfügung, die in den Jahren 2023 und 2024 nicht ausgeschöpft wurden, damit das Pflegepersonal Pflege, Familie und Beruf besser vereinbaren kann.

Gefördert werden individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind. Auch für Schulungen und Weiterbildungen, die die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verbessern, gibt es Zuschüsse. Jede Einrichtung ab 26 in der Pflege tätigen Mitarbeitern erhält jährlich 50 Prozent der Ausgaben für diesen Bereich, höchstens jedoch 7.500 Euro. Bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 25 in der Pflege tätigen Mitarbeitern erfolgt eine Förderhöhe bis zu 70 Prozent für die Maßnahme verausgabten Mittel, begrenzt auf 10.000 Euro je Kalenderjahr.

Die Fördermittel sind begrenzt. Eine Bezuschussung ist nur möglich, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.

Richtlinien und Orientierungshilfe

Hier finden Sie die aktuell gültigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes sowie die im April 2020 mit dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmte Orientierungshilfe inklusive FAQ zum Förderverfahren nach § 8 Abs. 7 SGB XI.     

Antragsverfahren

Den Antragsvordruck reichen Sie bitte als unterschriebenes PDF-Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein. Gern können Sie alternativ auch den Online-Antrag verwenden. 

Wenn Sie als Träger für mehrere Einrichtungen einen Antrag stellen möchten, nutzen Sie bitte unsere Antragshilfe für Träger.

Zum Online-Kontaktformular

Sie können für die Übermittlung auch den sicheren Postweg nutzen. Unsere Anschrift lautet:

DAK-Gesundheit
Fachzentrum Pflege
Team PpSG 
Große Diesdorfer Str. 228/229
39108 Magdeburg 

Haben Sie Fragen? Dann senden Sie uns gerne eine Mail an: dak-ppsg@dak.de, ein Fax an 040/33470-900110 oder rufen uns unter 0391/504796 9500 an.                                 



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