Ab 01.07.2020 ändert sich das Abrechnungsverfahren bei den Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.
Kostenerstattung an Kunden
Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine Erstattungsleistung. Das heißt, der Versicherte zahlt seine Leistung zunächst selbst an seinen Leistungserbringer und reicht die Rechnung anschließend zur Erstattung bei seiner Pflegekasse ein. Rechnungen senden Sie deshalb bitte grundsätzlich an unseren pflegebedürftigen Versicherten.
Eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse ist nur dann möglich, wenn Ihnen eine vom Versicherten unterschriebene Abtretungserklärung vorliegt.
Abrechnung als Leistungserbringer
Papier-Rechnungen
Bitte schicken Sie ab 1.7.2020 Ihre Papier-Rechnungen an folgende, nach Bundesländern aufgeteilte Postanschriften:
Rechnungen im Datenaustausch nach § 105 SGB XI
Im Datenaustausch nach §105 SGB XI ist ab 1.7.2020 die BITMARCK Service GmbH unsere Datenannahmestelle für die Leistungsart 10 - Entlastungsleistung nach §45b SGB XI.
URL: dav-ftam.bitmarck-daten.de
E-Mail: le-dak@bitmarck-daten.de
Institutionskennzeichen (IK): Als „EMPFÄNGER Nutzer“ (logischer Empfänger) und „EMPFÄNGER physikalisch“ geben Sie in der Auftragsdatei sowie als Empfänger-IK im UNB Segment bitte das IK 104593971 an.
Als „IK des Kostenträgers“ geben Sie das IK 185830016 (=Haupt-IK der DAK-Pflegekasse) ein.
Die Begleitunterlagen zum Datenträgeraustausch, wie Urbeleg, Abtretungserklärung und Leistungsnachweis, senden Sie bitte an die unter Papierrechnungen für Ihr Bundesland genannte Anschrift.
Der Datensatz ersetzt die Papierrechnung.
Bei Fragen rund um den Datenaustausch wenden Sie sich bitte an:
Service-BMS@bitmarck.de
Tel.: 0800 24862725
Der GKV-Spitzenverband stellt auf seinem Internetportal umfassende Informationen zum elektronischen Datenaustausch zur Verfügung: Datenaustausch der GKV
Aus den folgenden technischen Anlagen können Sie Abrechnungspositionsnummern und weitere wichtige Punkte zum DTA entnehmen: