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Baby im Anmarsch – das ist wohl eine der schönsten Neuigkeiten, die ein Mensch im Laufe seines Lebens verkünden darf. Deshalb sollten Zeitpunkt und Art der Ankündigung gut gewählt sein. Schließlich hat die Geburt eines Babys auch Einfluss auf das Leben der Menschen in deinem Umfeld. Hier erklären wir, ab wann eine Verkündung der Schwangerschaft ratsam ist, wie du diese kreativ umsetzen kannst und was in puncto Arbeitgeber und Krankenkasse sowie darüber hinaus zu beachten ist.
Klar, dein Partner oder deine Partnerin ist an deiner Schwangerschaft beteiligt, also wirst du den werdenden Papa beziehungsweise die werdende Mama frühzeitig einweihen. Genau wie sich ein Hinweis an eure Eltern und Freunde vielleicht nicht auf die lange Bank schieben lässt. Immerhin ist eine anstehende Geburt eine höchst emotionale Geschichte, in deren Verlauf Anteilnahme und Austausch enorm wichtig sein können. Hör einfach auf dein Bauchgefühl, wenn es darum geht, Freunden und Familie die frohe Botschaft zu verkünden. Was alle anderen betrifft: Viele Paare informieren den erweiterten Familien- und Bekanntenkreis erst nach Beendigung der zwölften Schwangerschaftswoche. Und das aus gutem Grund: So besteht in den ersten Wochen ein leicht erhöhtes Risiko für Komplikationen oder eine Fehlgeburt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt eine Schwangerschaft dann als wesentlich stabiler und die Entwicklung deines Babys ist entschieden fortgeschritten.
Aber auf welche Art und Weise setzt du Familie und Freunde über deine Schwangerschaft in Kenntnis? Hier sind deiner Fantasie keine Grenzen gesetzt. Vielleicht liegen ja schon Ultraschallbilder vor, die du als „Beweisfoto“ herumreichen kannst. Oder du deckst zu Hause einfach für eine weitere Person den Tisch und wartest, bis es Klick macht. Oder du drückst deinen Eltern einen Spruch wie: „Ihr seht aber gut aus, man sieht euch gar nicht an, dass ihr Großeltern werdet!“ Im Infokasten weiter unten haben wir drei Ideen zusammengestellt, wie du deine Schwangerschaft auf eine kreative Art und Weise mitteilen kannst.
Werdende Mütter in einem Arbeitsverhältnis genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt den Mutterschutz, der ihnen im beruflichen Kontext den Rücken freihält. Da der Mutterschutz erst mit der Verkündung der Schwangerschaft greift, empfiehlt es sich, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren. Spätestens nach 12 Wochen sollte er im Bilde sein. Mutterschutz bedeutet konkret, dass dein Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, auf deine neuen Umstände Rücksicht zu nehmen. Dazu gehört auch, dass du ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über den Kündigungsschutz verfügst.
Falls dein Arbeitgeber dein Arbeitsverhältnis kündigt, ohne von deiner Schwangerschaft zu wissen, kannst du die Verkündung innerhalb von zwei Wochen nachholen – damit wäre die Kündigung ungültig. Bei der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Verkündung spielen aber auch individuelle Faktoren eine Rolle. Vielleicht ist das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber und deinen Kolleginnen und Kollegen nicht allzu persönlich und du willst die Neuigkeiten – auch im Hinblick auf mögliche Komplikationen – in den ersten zwölf Wochen noch für dich behalten. Das ist völlig in Ordnung. Es sei denn, du gehst einer Tätigkeit nach, die schwere körperliche Arbeit oder anstrengende Nachtschichten beinhaltet und damit während einer Schwangerschaft nicht zu empfehlen ist. In dem Fall solltest du deinen Arbeitgeber frühzeitig in Kenntnis setzen.
Aber nicht nur dein Arbeitgeber, auch wir von der DAK-Gesundheit sorgen dafür, dass du und dein Baby den Raum bekommen, den ihr für dieses wunderschöne und einschneidende Lebensereignis braucht. So erhältst du von uns als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Dabei stockt dein Arbeitgeber unsere Zahlung auf, so dass dir auch während des Mutterschutzes dein bisheriges Nettogehalt zur Verfügung steht. Sobald dir eine Bescheinigung von deinem Arzt, deiner Ärztin oder deiner Hebamme über den voraussichtlichen Entbindungstermin vorliegt, reiche diesen einfach bei der DAK-Gesundheit ein. Daraufhin berechnen wir für dich das Mutterschaftsgeld und zahlen dir zu Beginn der Schutzfrist einen Vorschuss bis zur Entbindung. Solltest du angestellt sein, informieren wir auch deinen Arbeitgeber, damit dieser den Zuschuss zahlen kann. Was du in Sachen Mutterschaftsgeld sonst noch wissen musst, kannst du hier nachlesen!
Auch für die Verkündung des Geschlechts deines Babys vor Freunden und Familie haben wir zwei Ideen parat: