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Wenn ein geliebter Mensch plötzlich Hilfe braucht

pflegebedürftig: Tochter küsst ihre pflegebedürftige Mutter auf die Stirn

Manchmal geht es ganz schnell: Die eigene Mutter, der Großvater oder ein anderer nahestehender Mensch kann sein Leben auf einmal nicht mehr ohne fremde Unterstützung bewältigen. Viele Angehörige fühlen sich dann vollkommen hilflos: Was ist jetzt zu tun? Wir informieren Sie über die ersten Schritte.

Die (plötzliche) Pflegebedürftigkeit eines geliebten Menschen wirft häufig viele Fragen auf: Kann mein Angehöriger in seinem gewohnten Umfeld bleiben? Wie bekommt er einen Pflegegrad? Besteht Anspruch auf eine Pflegekraft? Und wie beantragt man überhaupt Pflegeleistungen?

All das wirkt auf den ersten Blick wie ein hoffnungsloses Durcheinander an Anträgen und Leistungen. Wir als Ihre Krankenkasse sind in dieser schwierigen Zeit für Sie da. So steht Ihnen die DAK Service-Hotline für alle Fragen jeden Tag rund um die Uhr unter der Nummer 040 325 325 555 zur Verfügung. Außerdem zeigt unser "Erste-Schritte-Plan" auf einen Blick, wie Sie vorgehen, damit Ihr Angehöriger bestmöglich versorgt wird:

1. Antrag auf Pflegeleistung

Sofern es dem zu Pflegenden noch möglich ist, planen Sie mit ihm gemeinsam Anträge für Pflegeleistung zu stellen. Sie können diese herunterladen, ausfüllen und per Post an uns schicken oder online übermitteln. Beim Ausfüllen des Antrags kann Ihnen auch Ihr Hausarzt helfen. Hier können Sie:

2. Termin mit dem MD

Nachdem der Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD), der für die Begutachtung und Einschätzung der Pflegebedürftigkeit zuständig ist. Der MD vereinbart einen Termin mit dem Antragsteller. Die Gutachter – speziell ausgebildete Pflegekräfte und Ärzte – kommen entweder zum Pflegebedürftigen nach Hause oder ins Pflegeheim.

Tipp: Bitten Sie Ihre erwachsenen Kinder oder einen nahestehenden Verwandten darum, bei dem Termin ebenfalls anwesend zu sein – zusätzliche Informationen von Ihnen können den Gutachtern bei ihrer Einschätzung helfen. Und die Unterstützung Ihrer Familie gibt Ihnen in dieser schwierigen Zeit Kraft.

Nach dem Termin erstellt der MD spätestens bis zum nächsten Tag ein Gutachten, das er an die Pflegekasse schickt. Diese vergibt anhand dessen den Pflegegrad. Ihr Angehöriger wird schnellstmöglich schriftlich über das Ergebnis informiert.

3. Kostenlose Pflegeberatung nutzen

Individiduelle Pflegeberatung der DAK-Gesundheit

Organisieren Sie mit einem Pflegeberater Ihren Pflegealltag.

Zusätzlich zur Mitteilung über den Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige einen Katalog mit den Leistungen, die ihm zustehen. Die meisten Betroffenen – und auch Angehörige – fühlen sich mit den vielen Informationen überfordert und verlieren den Überblick. Dann hilft eine kostenlose Pflegeberatung: Dabei gehen speziell ausgebildete Pflegeberater auf Ihre Situation ein und koordinieren gemeinsam mit Ihnen die verschiedenen Hilfeleistungen, die Ihnen bzw. dem Pflegebedürftigen zustehen. Die Pflege-Experten kennen sich nicht nur mit den Leistungen der Pflegekasse aus, sondern auch mit den verschiedenen Sozialleistungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Rufen Sie für diese Unterstützung einfach bei der Pflegekasse an.

4. Unzufrieden? Widerspruch einlegen!

Sind Sie mit der Entscheidung über den Pflegegrad nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung zu erwirken. Und: Haben Sie nach einigen Wochen oder Monaten das Gefühl, der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert sich, kontaktieren Sie die Pflegekasse. Der MD besucht dann erneut den Pflegebedürftigen, überprüft den Pflegegrad und passt ihn gegebenenfalls an.

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