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Damit wir Ihnen den Zuschuss für die osteopathische Behandlung überweisen können, benötigen wir eine Rechnung, ggf. eine ärztliche Bescheinigung für die osteopathische Behandlung und Ihre Bankverbindung sowie Versicherungsnummer.
Die ärztliche Bescheinigung benötigen wir nur, wenn die Behandlung nicht von einer Ärztin oder einem Arzt mit Kassenzulassung durchgeführt wird.