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Bei einer früheren Entbindung, als in der Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag angegeben, verlängert sich die Zahlung nach der Entbindung entsprechend um den Zeitraum, der innerhalb der sechs Wochen vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Bei einer späteren Entbindung verlängert sich Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld vor der Entbindung entsprechend.
Bei Mehrlingsgeburten sowie bei ärztlich bescheinigten Frühgeburten oder einer ärztlich festgestellten Behinderung des Kindes verlängert sich die Zahlung nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
Die DAK-Gesundheit bietet Ihnen auch nach der Geburt Schutz und Sicherheit durch die Familienversicherung.