Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Wann muss ich die Fahrkosten vorher genehmigen lassen?

In folgenden Fällen müssen Sie Ihre Fahrten vorher von uns genehmigen lassen, damit wir die Kosten übernehmen dürfen: 

Reichen Sie dazu vor der ersten Fahrt Ihre ärztliche Verordnung bei uns ein.
 

Ausnahme: Die verordneten Fahrten zu Serienbehandlungen brauchen Sie unter folgenden Voraussetzungen nicht genehmigen lassen:

  • Sie haben einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit).
  • Sie haben den Pflegegrad 4 oder 5.
  • Sie haben den Pflegegrad 3 und sind zusätzlich dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt, was ärztlich bescheinigt wurde.

Wichtig: Für eine Fahrt zur Behandlung mit dem Krankentransportwagen ist immer eine Genehmigung erforderlich.

Für Fahrten ins Krankenhaus benötigen Sie keine vorherige Genehmigung von uns.