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Zahlt die DAK die Kosten für eine Begleitperson?

Wir können die Kosten für eine Begleitperson leider nicht übernehmen, da keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre dürfen in einer stationären Kureinrichtung von einer Person begleitet werden.

Liegt diese Ausnahme bei Ihnen vor und die medizinische/psychosoziale Notwendigkeit für die Begleitung ist bestätigt, kann folgendes übernommen werden:

  • (vereinbarte) Vergütungssätze der Klinik
  • Fahrkosten

Nicht übernommen werden Kosten wegen Abwesenheit der Begleitperson:

  • für mitreisende Geschwisterkinder
  • Gepäcktransportkosten
  • Verdienstausfall

Sie haben noch Fragen zur Vorsorgekur? Melden Sie sich gern: 040 325 325 555