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Zahlt die DAK die Kosten für eine Begleitperson?

Wir können die Kosten für eine Begleitperson leider nicht übernehmen, da keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre dürfen in einer stationären Kureinrichtung von einer Person begleitet werden.

Aktualisiert am: