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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Haushaltshilfe zu erhalten?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihnen bescheinigen, dass Sie Haushaltshilfe benötigen:

 Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie den Haushalt vor dem Ausfall selbst geführt haben und bei Ihnen keine Person lebt, die den Haushalt an Ihrer Stelle führen könnte.

Gründe, weshalb Sie Ihren Haushalt zeitweise nicht weiterführen können, sind unter anderem:

  • Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung einer Krankheit
  • Starke körperliche Einschränkungen nach Operationen, Krankenhausbehandlungen oder Therapien
  • Wenn Sie zur Kur oder Reha fahren und Ihr Kind zu betreuen ist.
  • Sie benötigen selbst häusliche Krankenpflege und Ihr Kind ist zu versorgen

Für Versicherte mit Kindern gilt zudem: In Ihrem Haushalt leben nur Kinder, die jünger als 12 Jahre sind oder Kinder, die beeinträchtigt und auf Unterstützung angewiesen sind. Wir unterstützen Sie dann mit bis zu 26 Wochen im Jahr mit einer Haushaltshilfe, wobei Zeitabschnitte von circa vier Wochen gängig sind.

Für Versicherte ohne oder mit älteren Kindern ist wichtig, dass keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt. Wir unterstützen Versicherte ohne Kinder oder mit Kindern, die älter als 12 Jahre sind, bis zu vier Wochen mit Haushaltshilfe.

In einigen Fällen übernehmen wir auch Haushaltshilfe für Familien mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr.