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UV-Lichtkämme dienen zur Behandlung der behaarten Kopfhaut beziehungsweise ohne Kammaufsatz als Bestrahlungsgerät für schwer zugängliche Körperstellen (zum Beispiel Nacken, Achselhöhlen etc.). Sie kommen bei Hautkrankheiten wie zum Beispiel Schuppenflechte oder Neurodermitis zum Einsatz.
Durch den Kammaufsatz werden die Haare bei der Behandlung gescheitelt und die UV-Strahlung auf die Kopfhaut geleitet. Um eine gleichmäßige Dosisverteilung auf der Haut zu erzielen, muss der Kamm möglichst gleichmäßig durch das Haar gezogen werden.
Die Kosten für den UV-Kamm und dessen Zubehör übernimmt die DAK-Gesundheit. Das Gerät geht in Ihr Eigentum über.
Sie erhalten mit der Auslieferung ein Patiententagebuch, in dem alle relevanten Bestrahlungsparameter und Therapiehinweise des Arztes eingetragen werden können. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Therapiebeginn mit Ihrem UV-Kamm bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über die korrekte Anwendung zu informieren.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Hilfsmittellieferanten zahlen.
Die DAK-Gesundheit regelt jede Versorgung einzeln mit einem geeigneten Hilfsmittellieferanten. Uns bekannte bundesweit liefernde Hilfsmittellieferanten sind unter anderem:
Wünschen Sie eine weitergehende Auswahl an Hilfsmittellieferanten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Das Gerät gehört Ihnen. Sie dürfen es behalten. Das hat den großen Vorteil, dass Sie es bei zukünftigen Erkrankungen sofort wieder benutzen können.