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Zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat findet die U5 statt. Ihr Baby nimmt seine Umwelt jetzt immer intensiver wahr. Auch der erste Zahn kann sich bereits zeigen.
Bei der fünften kostenfreien Vorsorgeuntersuchung untersucht der Kinderarzt, ob sich Ihr Baby altersgemäß entwickelt. Der Arzt wird Ihnen Fragen zum Sozialverhalten Ihres Kindes stellen, zum Beispiel:
Weiterhin prüft der Kinderarzt, ob sich Ihr Baby dem Durchschnitt entsprechend entwickelt: Wie sind die Körpergröße und der Kopfumfang? Wie ist das Gewicht?
Liegen die Maße und das Gewicht Ihres Kindes über oder unter den durchschnittlichen Werten, besteht aber noch kein Grund zur Besorgnis. Jedes Kind entwickelt sich individuell, und meist gleichen sich Differenzen innerhalb weniger Wochen wieder aus.
Auch Auffälligkeiten werden abgeklärt: Hat Ihr Kind beispielsweise Schluckstörungen, Probleme beim Trinken, Verdauungsstörungen?
Mittels spielerischer Übungen testet der Kinderarzt die Bewegungsabläufe und Reflexe sowie das Hör- und Sehvermögen Ihres Babys. Dabei prüft er, ob Ihr Kind...
Ihr Kind kann noch nicht alles gleich ausführen? Keine Sorge, hierbei handelt es sich nur um Richtvorgaben. Kinder entwickeln sich nicht nach festen Mustern.
Etwa um den 6. Lebensmonat herum beginnt der erste Zahn durchzubrechen. Jetzt steht der erste Zahnarztbesuch an. Als Eltern können Sie viel dafür tun, dass sich die Zähne Ihres Kindes gut entwickeln – lassen Sie sich in Ihrer Zahnarztpraxis beraten. Weitere Tipps erhalten Sie außerdem in unserem Beitrag zur Zahnvorsorge bei Kindern.
Gut zu wissen: Vom 6. bis zum 64. Lebensmonat sind insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vorgesehen.
Ja, wir übernehmen die Kosten für die U5. Bringen Sie bitte zum Termin beim Kinderarzt die Gesundheitskarte Ihres Kindes sowie das gelbe Heft mit. Für den Zahnarztbesuch reicht die Gesundheitskarte.
Die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen für Kinder werden in das sogenannte „Gelbe Heft“ eingetragen. Dieses erhalten Sie direkt nach der Entbindung im Krankenhaus oder beim Kinderarzt.
Damit Sie die darin dokumentierten vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben müssen, beinhaltet das Gelbe Heft eine abtrennbare Teilnahmekarte, auf der die Untersuchungen bestätigt werden. Mit dieser können Sie bei Bedarf belegen, welche Früherkennungsangebote Sie für Ihr Kind wahrgenommen haben, zum Beispiel beim Eintritt in die Kita.