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Was geschieht bei der U5?

Bei der fünften kostenfreien Vorsorgeuntersuchung untersucht der Kinderarzt, ob sich Ihr Baby altersgemäß entwickelt. Der Arzt wird Ihnen Fragen zum Sozialverhalten Ihres Kindes stellen, zum Beispiel:

  • Wie reagiert Ihr Kind auf Fremde?
  • Nimmt es Blickkontakt auf?
  • Hat es Interesse an seiner Umwelt?

Körperliche Untersuchungen in der U5

Weiterhin prüft der Kinderarzt, ob sich Ihr Baby dem Durchschnitt entsprechend entwickelt: Wie sind die Körpergröße und der Kopfumfang? Wie ist das Gewicht?

Liegen die Maße und das Gewicht Ihres Kindes über oder unter den durchschnittlichen Werten, besteht aber noch kein Grund zur Besorgnis. Jedes Kind entwickelt sich individuell, und meist gleichen sich Differenzen innerhalb weniger Wochen wieder aus.

Auch Auffälligkeiten werden abgeklärt: Hat Ihr Kind beispielsweise Schluckstörungen, Probleme beim Trinken, Verdauungsstörungen?

Spielerische Übungen

Mittels spielerischer Übungen testet der Kinderarzt die Bewegungsabläufe und Reflexe sowie das Hör- und Sehvermögen Ihres Babys. Dabei prüft er, ob Ihr Kind...

  • neugierig nach einem Gegenstand greift und ihn sich in den Mund steckt.
  • die Beine über einem festen Untergrund Richtung Boden stemmt.
  • sich in Bauchlage auf die Arme stemmt.
  • den Kopf in aufrechter Position hält.
  • den Kopf während der Fliegerposition nach vorne richtet.
  • einen Lichtpunkt mit beiden Augen parallel fixiert und verfolgt.
  • sich dem Geräusch einer Hochtonrassel zuwendet, die es nur hört, aber nicht sieht.

Ihr Kind kann noch nicht alles gleich ausführen? Keine Sorge, hierbei handelt es sich nur um Richtvorgaben. Kinder entwickeln sich nicht nach festen Mustern.

Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung

Etwa um den 6. Lebensmonat herum beginnt der erste Zahn durchzubrechen. Jetzt steht der erste Zahnarztbesuch an. Als Eltern können Sie viel dafür tun, dass sich die Zähne Ihres Kindes gut entwickeln – lassen Sie sich in Ihrer Zahnarztpraxis beraten. Weitere Tipps erhalten Sie außerdem in unserem Beitrag zur Zahnvorsorge bei Kindern

Gut zu wissen: Vom 6. bis zum 64. Lebensmonat sind insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung vorgesehen.

Übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für die U5?

Ja, wir übernehmen die Kosten für die U5. Bringen Sie bitte zum Termin beim Kinderarzt die Gesundheitskarte Ihres Kindes sowie das gelbe Heft mit. Für den Zahnarztbesuch reicht die Gesundheitskarte. 

Gelbes Heft

Die Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen für Kinder werden in das sogenannte „Gelbe Heft“ eingetragen. Dieses erhalten Sie direkt nach der Entbindung im Krankenhaus oder beim Kinderarzt.

Damit Sie die darin dokumentierten vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben müssen, beinhaltet das Gelbe Heft eine abtrennbare Teilnahmekarte, auf der die Untersuchungen bestätigt werden. Mit dieser können Sie bei Bedarf belegen, welche Früherkennungsangebote Sie für Ihr Kind wahrgenommen haben, zum Beispiel beim Eintritt in die Kita.