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Wie werden die Fahrkosten bezahlt bei einer Fahrt mit dem Taxi oder Mietwagen?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Ihnen eine Verordnung für Fahrten mit einem Taxi oder Mietwagen zur nächstgelegenen Behandlungsstätte ausgestellt? Dann wählen Sie am besten einen Fahrdienst aus, der zu unseren Vertragspartnern gehört. Zeigen Sie dem Fahrdienst die ärztliche Verordnung, dann kann er die Fahrkosten direkt mit uns abrechnen. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung für die Fahrten. 

Wählen Sie für Taxi oder Mietwagen keinen unserer Vertragspartner, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten maximal in Höhe unserer Vertragspreise. Die Mehrkosten tragen Sie also selbst. 

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines zuverlässigen und günstigen Fahrdienstes in Ihrer Region.