Wie werden die Fahrkosten bezahlt bei einer Fahrt mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln?
Sie haben mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprochen, dass Sie für Ihre Fahrt einen PKW oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen können? Dann erstatten wir Ihnen die Fahrkosten zur nächstgelegenen Behandlungsstätte, sofern Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen. Reichen Sie einfach den Antrag auf Fahrkostenerstattung (PDF) zusammen mit Ihren Quittungen bei uns ein, zum Beispiel:
- via DAK App
- per Post
- im Servicezentrum in Ihrer Nähe
- per Fax über die Nummer: 040 33470 – 123456
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Sie können Ihre Fahrkosten bis vier Jahre rückwirkend erstatten lassen.
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