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Sie leiden an einer Erkrankung des Verdauungstrakts oder der Harnorgane und haben deshalb einen künstlichen Ausgang? Dann helfen Ihnen Stomaartikel dabei, den Alltag zu meistern und Komplikationen zu vermeiden.
Falls Sie Fragen haben, beantworten unsere Kundenberater diese gerne im DAK Beraterchat oder in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe.
Die Kosten für Stomaartikel übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Die Folgeverordnung reichen Sie bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
Für die Versorgung stehen Ihnen unsere Vertragspartner zur Verfügung. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Bitte stimmen Sie sich dazu mit dem Lieferanten ab. Dieser entscheidet über den Verbleib von Produkten, die von Ihnen nicht mehr benötigt werden. Die Ware wird entweder abgeholt (für Sie kostenfrei) oder zur Entsorgung bzw. anderweitigen Nutzung freigegeben.
Das Wort „Stoma“ hat seinen Ursprung im Griechischen und bedeutet soviel wie „Mund“ oder „Öffnung“. Im medizinischen Sinne handelt es sich hier um einen künstlichen – vorübergehenden oder dauerhaften – Darm- oder Harnausgang. Bei einer künstlichen Ausleitung aus einem Teil des Dickdarms spricht man von einem „Kolostoma“. Eine Ausleitung durch einen Teil des Dünndarms bezeichnet man als „Ileostoma“. Die künstliche Harnausleitung wird „Urostoma“ genannt. Zur Versorgung eines solchen Stomas gibt es vielfältige Hilfsmittel.
Hilfsmittel für Stoma sind in erster Linie Auffangbeutel, die Körperausscheidungen aufnehmen können. Für jede Beutelart gibt es zahlreiche Befestigungssysteme. Sie sind auf Hautbeschaffenheit, Lage des Stomas und Mitarbeit des Stomaträgers abgestimmt. Wichtig für den Träger ist, dass das Versorgungssystem unauffällig ist, bequem sitzt und so wenig wie möglich die Bewegungsfreiheit einschränkt. Das Ableitungssystem muss vor allem dicht und weitgehend geruchsfrei sein. Bei Stoma-Entsorgungsbeuteln handelt es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die keine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung begründen. Die sachgerechte Entsorgung kann mit haushaltsüblichen Mitteln, beispielsweise Müllbeuteln, sichergestellt werden.
Säubern können Sie das Stoma mit haushaltsüblichen Mitteln. Insbesondere nach einer Operation kann Verbandmaterial (zum Beispiel Mulltupfer oder Kompressen) zur Reinigung der Stomaumgebung, zum Auftragen von Hautschutzmitteln und zur Abdeckung des Stomas aus medizinischen Gründen eingesetzt werden. In diesem Fall gehören diese Produkte zur Stomaversorgung.
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine ärztliche Verordnung auf dem dafür vorgesehenen „Muster 16“ aus. Auf dieser Verordnung sollten im Idealfall die Diagnose/Stomaart, die Art des/der notwendigen Produkts/Produkte, der durchschnittlich notwendige Monatsbedarf je Produkt sowie der Gültigkeitszeitraum angegeben sein.
Ihr Wohl ist uns wichtig. Darum haben wir für Sie Verträge mit verschiedenen Anbietern geschlossen. Diese Vertragslieferanten garantieren Ihnen eine qualitätsorientierte Versorgung, persönliche Beratung und liefern die benötigten Produkte bequem zu Ihnen ins Haus. Mit Ihrer ärztlichen Verordnung können Sie sich direkt an einen unserer Vertragslieferanten wenden, den Sie mit unserem Hilfsmittellotsen bequem online auswählen können. Bitte geben Sie dafür im Hilfsmittellotsen einfach den Suchbegriff „Stomaartikel“ ein. Bei Bedarf helfen wir auch gerne bei der Suche nach einem Vertragslieferanten oder Sie geben Ihre Verordnung einfach in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe ab – wir kümmern uns um alles Weitere.
Für die Stoma-Versorgung erhalten die Vertragslieferanten monatliche Vergütungspauschalen.
Im Rahmen der qualitätsorientierten Versorgung ist vertraglich eine regelmäßige Prüfung der Stomaanlage sowie Stomaversorgung durch die Stomaberatung der DAK-Vertragslieferanten vorgesehen. Damit wollen wir für Sie eine optimal angepasste Hilfsmittelversorgung und eine fachlich sichere Anwendung gewährleisten.
Alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Stomaversorgung beantworten Ihnen gern unsere Vertragspartner.
Abgesehen von den gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von monatlich zehn Prozent der Vergütungspauschale, höchstens jedoch zehn Euro für den Monatsbedarf, fallen für die medizinisch notwendige und ausreichende Versorgung keine Kosten für Sie an. Diese Zuzahlung fällt unabhängig von den tatsächlichen Lieferungen an, immer dann, wenn die monatliche Pauschale fällig wird. Wählen Sie besondere Versorgungsformen oder besondere Produkte, kann dies zu privaten Aufzahlungen führen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb direkt beim Lieferanten nach den genauen Konditionen. Preisvergleiche können sich für Sie lohnen.
Bei weiteren Fragen sind unsere Kundenberater einem DAK-Servicezentrum Ihrer Wahl gerne für Sie da.