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Sie leiden unter Sauerstoffmangel im Blut? Dann kann Ihnen eine Sauerstofftherapie helfen. Dabei atmen Sie den nötigen Sauerstoff über einen Sauerstoffkonzentrator, aus einer Druckgasflasche oder einem Flüssigsauerstoffbehälter ein.
Die Kosten für medizinischen Sauerstoff werden von der DAK-Gesundheit übernommen. Die Verabreichungsform richtet sich individuell nach Ihrer Mobilität. Jede Sauerstofftherapie muss von einem Arzt verordnet werden.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Sofern Sie sich für eine Verabreichungsform entscheiden, die nicht Ihrer Mobilität entspricht, können private Aufzahlungen entstehen.
Wenn Sie den Sauerstoff überwiegend zu Hause benötigen, ist ein stationärer Sauerstoffkonzentrator geeignet. Die Versorgung erfolgt mit einem Gerät der DAK-Gesundheit.
Sind Sie unregelmäßig außer Haus und mobil, kann der Sauerstoff aus einer Druckgasflasche verabreicht werden. Der Inhalt einer Druckgasflasche reicht bei durchschnittlichem Verbrauch ungefähr fünf Stunden. Die Versorgung erfolgt mit Leihgeräten des Vertragspartners im Rahmen von Vergütungspauschalen.
Wenn Sie regelmäßig jeden Tag außer Haus mobil sind, kann ein kleiner tragbarer Sauerstoffkonzentrator eingesetzt werden, der einen speziellen Akku enthält. Die Versorgung erfolgt mit einem Gerät der DAK-Gesundheit. Die Reichweite eines Akkus liegt bei durchschnittlichem Verbrauch bei etwa sechs Stunden. Jede Lieferung enthält ein (KFZ-)Ladekabel, so dass unterwegs der Akku aufgeladen werden kann.
Bei einer täglichen Abwesenheit außer Haus von mehr als acht Stunden oder einem Sauerstoffbedarf von mehr als 10 Litern pro Minute, kann der Sauerstoff aus einem tragbaren Flüssigsauerstoffbehälter eingeatmet werden, welcher über einen 40-Liter-Tank in Ihrer Wohnung nachgefüllt werden kann.
Die Versorgung kann auch durch eine Mischung verschiedenen Geräten sichergestellt werden und ist jederzeit auf Ihre jeweilige Situation anpassbar.
Für Versicherte, die mit Flüssigsauerstoff versorgt werden, wird einmal jährlich, für maximal drei Wochen (21 zusammenhängende Tage) eine „Urlaubsversorgung mit Flüssigsauerstoff" an einem Urlaubsort mit festgelegter Urlaubsadresse innerhalb Deutschlands kostenlos zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie Ihren Vertragspartner mindestens sieben Tage vor Urlaubsbeginn.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Benötigen Sie keinen Sauerstoff mehr, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner. Er wird die zur Verfügung gestellten Hilfsmittel umgehend bei Ihnen abholen.