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Ist das Hilfsmittel Rollstuhl medizinisch notwendig und für den jeweiligen Patienten geeignet? Dann steht einer Kostenübernahme durch die DAK-Gesundheit nichts im Wege. Ob ein Standardgreifreifenrollstuhl oder ein Leichtgewichtmodell benötigt wird, entscheidet Ihr Arzt.
Die Kosten für einen Standard- oder Leichtgewichtrollstuhl mit Greifreifen übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Er wird Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist bei der erstmaligen Versorgung eine ärztliche Verordnung. Diese gilt für eine Kurzzeitmiete von drei Monaten oder einen Zeitraum von maximal vier Jahren. Für die weitere Versorgung erklären Sie lediglich gegenüber dem Vertragspartner, dass Sie den Rollstuhl weiterhin benötigen.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzliche Hilfsmittel-Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen. Private Aufzahlungen können entstehen, wenn Sie sich einen Wunschrollstuhl aussuchen.
zusätzlich bei Leichtgewicht-Standardgreifreifenrollstühlen :
zusätzliches Zubehör und Zurüstungen, wenn es im individuellen Versorgungsfall medizinisch notwendig ist:
Sie haben die freie Auswahl unter den Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Wenn Sie Ihren Rollstuhl nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.
Die DAK-Gesundheit hat Verträge mit erfahrenen Anbietern aus dem Reha-Fachhandel abgeschlossen. Welche Vertragspartner Ihre Region mit Rollstühlen beliefern, können Sie ganz einfach unserem Hilfsmittellotsen entnehmen. Alternativ helfen Ihnen natürlich auch gerne unsere Kundenberater im DAK Beraterchat oder in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe.
Senden Sie Ihre ärztliche Hilfsmittel-Verordnung einfach zusammen mit Ihren Kontaktdaten an einen Vertragspartner – per Post, Fax oder E-Mail. Bitte kontrollieren Sie vorab, ob Ihre persönlichen Daten auf der ärztlichen Verordnung richtig eingetragen sind, und geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer mit an. Alternativ können Verordnungen für Rollstühle auch in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe abgegeben werden. Wir kümmern uns dann für Sie um alles Weitere.
Unser Vertragspartner meldet sich innerhalb von einem Arbeitstag bei Ihnen, sobald ihm Verordnung und Auftrag vorliegen. Er berät Sie und stimmt mit Ihnen die Lieferung des Rollstuhls ab. Sie bekommen Ihren Rollstuhl innerhalb von zwei Arbeitstagen, nachdem die DAK-Gesundheit dem Anbieter den Auftrag für das Hilfsmittel erteilt hat, direkt nach Hause geliefert. Selbstverständlich können Sie auch einen späteren Zeitpunkt vereinbaren.
Alle unsere Vertragspartner garantieren geprüfte Qualität der Hilfsmittel. Für Reparaturen oder Ersatzlieferungen gilt die Kostenübernahme durch Ihre DAK-Gesundheit. Bitte bewahren Sie die Kontaktdaten Ihres Anbieters sicherheitshalber auf. Sie erhalten Ihren Rollstuhl leihweise. Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr brauchen, endet auch Ihre Leihfrist, der Anbieter holt den Rollstuhl dann wieder bei Ihnen ab.
Der Anbieter rechnet direkt mit der DAK-Gesundheit ab. Für Sie fallen für ärztlich verordnete Rollstühle bis auf die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich keine Kosten an. Nur wenn Sie eine Sonderausstattung oder ein besonderes Produkt haben möchten, zahlen Sie möglicherweise mehr. Der Anbieter muss Sie darüber aufklären, welche Produkte zu Mehrkosten führen und für welche Rollstühle die volle Kostenübernahme der DAK-Gesundheit gilt.
Alle Fragen zu Rollstühlen beantworten Ihnen gern der für Ihre gerne unsere Vertragspartner. Oder wenden Sie sich an einen Kundenberater in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen gerne oder vermitteln Ihnen die Kontaktdaten der Vertragspartner .