Ich habe ein Rezept für einen Rollstuhl bekommen. Und jetzt?
Die DAK-Gesundheit hat Verträge mit erfahrenen Anbietern aus dem Reha-Fachhandel abgeschlossen. Welche Vertragspartner Ihre Region mit Rollstühlen beliefern, können Sie ganz einfach unserem Hilfsmittellotsen entnehmen. Alternativ helfen Ihnen natürlich auch gerne unsere Kundenberater im DAK Beraterchat oder in einem Servicezentrum in Ihrer Nähe.
Senden Sie Ihre ärztliche Hilfsmittel-Verordnung einfach zusammen mit Ihren Kontaktdaten an einen Vertragspartner – per Post, Fax oder E-Mail. Bitte kontrollieren Sie vorab, ob Ihre persönlichen Daten auf der ärztlichen Verordnung richtig eingetragen sind, und geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer mit an. Alternativ können Verordnungen für Rollstühle auch in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe abgegeben werden. Wir kümmern uns dann für Sie um alles Weitere.
Wie bekomme ich meinen Rollstuhl – und wie lange dauert das?
Unser Vertragspartner meldet sich innerhalb von einem Arbeitstag bei Ihnen, sobald ihm Verordnung und Auftrag vorliegen. Er berät Sie und stimmt mit Ihnen die Lieferung des Rollstuhls ab. Sie bekommen Ihren Rollstuhl innerhalb von zwei Arbeitstagen, nachdem die DAK-Gesundheit dem Anbieter den Auftrag für das Hilfsmittel erteilt hat, direkt nach Hause geliefert. Selbstverständlich können Sie auch einen späteren Zeitpunkt vereinbaren.
Alle unsere Vertragspartner garantieren geprüfte Qualität der Hilfsmittel. Für Reparaturen oder Ersatzlieferungen gilt die Kostenübernahme durch Ihre DAK-Gesundheit. Bitte bewahren Sie die Kontaktdaten Ihres Anbieters sicherheitshalber auf. Sie erhalten Ihren Rollstuhl leihweise. Wenn Sie das Hilfsmittel nicht mehr brauchen, endet auch Ihre Leihfrist, der Anbieter holt den Rollstuhl dann wieder bei Ihnen ab.
Welche Kosten entstehen Patienten für Rollstühle?
Der Anbieter rechnet direkt mit der DAK-Gesundheit ab. Für Sie fallen für ärztlich verordnete Rollstühle bis auf die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich keine Kosten an. Nur wenn Sie eine Sonderausstattung oder ein besonderes Produkt haben möchten, zahlen Sie möglicherweise mehr. Der Anbieter muss Sie darüber aufklären, welche Produkte zu Mehrkosten führen und für welche Rollstühle die volle Kostenübernahme der DAK-Gesundheit gilt.
An wen wende ich mich mit weiteren Fragen zum Thema Rollstühle?
Alle Fragen zu Rollstühlen beantworten Ihnen gern der für Ihre gerne unsere Vertragspartner. Oder wenden Sie sich an einen Kundenberater in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen gerne oder vermitteln Ihnen die Kontaktdaten der Vertragspartner .