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Bis wann muss ich die Osteopathie-Rechnungen einreichen?

Sie können die Rechnung für Ihre Osteopathie-Behandlung noch vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie behandelt wurden, einreichen.

Beispiel: Rechnungen aus dem Kalenderjahr 2017 verjähren zum 31.12.2021.