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Orthopädische Schuhe

Orthopädische Schuhe: Mann hält einen Schuh in der Hand und betrachtet ihn.

Schuhe sind Bekleidungsstücke und damit Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Wer allerdings krankheitsbedingt mit fußgerechten Konfektionsschuhen und orthopädischen Einlagen nicht laufen kann, hat Anspruch auf orthopädische Schuhe oder Schuhzurichtungen.

Kostenübernahme

Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen verschrieben hat, übernehmen wir die Kosten dafür. Ein Kostenvoranschlag ist immer erforderlich.

Orthopädische Schuhe

Neben der gesetzlichen Zuzahlung fällt für Schuhe immer ein Eigenanteil an. Die Zuzahlung und den Eigenanteil zahlen Sie direkt an den Lieferanten. Der Eigenanteil wird fällig, weil durch die Nutzung orthopädischer Maßschuhe die Anschaffung konfektionierter Schuhe entfällt. Eine Befreiung vom Eigenanteil ist nicht möglich. Gegebenenfalls können Sie die Kostenübernahme für den Eigenanteil bei einem anderen Sozialleistungsträger beantragen.

Eigenanteile für orthopädische Maßschuhe und konfektionierte Therapieschuhe

  • Straßenschuhe: Erwachsene 76 Euro, Jugendliche 45 Euro
  • Hausschuhe: Erwachsene 40 Euro, Jugendliche 20 Euro
  • konfektionierte Therapieschuhe: analog den Maßschuhen

Sofern Sie sich für Wunschprodukte oder besondere Ausstattungsmerkmale (besondere Farbe, bestimmte Schaftgestaltung) entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Lieferant oder Ihre Lieferantin.

Die Grundausstattung bei orthopädischen Maßschuhen besteht aus zwei Paar Straßenschuhen und einem Paar Hausschuhen. Straßenschuhe haben eine Regelnutzungsdauer von zwei Jahren, Hausschuhe von vier Jahren.

Bei Erstausstattung wird erst ein Paar genehmigt, die weiteren Schuhe sollen erst nach einer „Probezeit“ mit dem ersten Paar angefertigt werden. So können Probleme beim Tragen rechtzeitig erkannt und behoben werden.

Für konfektionierte Therapieschuhe bestehen je nach Einsatzzweck (z.B. Verbandschuhe, Orthesenschuhe) unterschiedliche Ansprüche. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.

Schuhzurichtungen

Die Grundausstattung besteht aus maximal drei Paar Schuhen. Danach kann alle sechs Monate ein weiteres Paar Schuhe zugerichtet werden.

Darauf haben Sie Anspruch

  • eine medizinisch sinnvolle und orthopädieschuhtechnisch hochwertige Versorgung
  • eine Versorgung bei diabetes-spezifischen Fußkomplikationen („Diabetischer Fuß“) erfolgt auf der Basis des Versorgungsschemas der DDG und DGOOC
  • enge Abstimmung mit den verordnenden Institutionen, insbesondere Diabetes-Schwerpunktpraxen und Fußambulanzen
  • Einhaltung der Qualitätsstandards
  • Einweisung und Beratung ausschließlich durch fachlich geschultes Personal
  • eine erfolgreiche Probezeit von mindestens einem Monat neben der Erstausstattung auch die Ausstattung mit einem zweiten Paar Schutz- oder Maßschuhe
  • Kontrolle vor der endgültigen Abgabe hinsichtlich Funktion und erzielter Gefährdungsreduktion sowohl durch persönliche Begutachtung durch einen Fach-Mitarbeiter als auch unter Einsatz einer elektronischen Druckverteilungsmessung im Schuh
  • Auslieferung konfektionierter Hilfsmittel im Regelfall innerhalb von 24 Stunden, maßgefertigte Hilfsmittel innerhalb von sechs Wochen
  • telefonische Erreichbarkeit der Vertragspartner zu den üblichen Geschäftszeiten
  • Lieferanten sind qualitativ geprüft und für die Versorgung zugelassen
  • Änderungen und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen
  • Aufklärung über die Kassenleistung und ausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen

Vertragspartner

Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

Rückgabe

Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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