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Schuhe sind Bekleidungsstücke und damit Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Wer allerdings krankheitsbedingt mit fußgerechten Konfektionsschuhen und orthopädischen Einlagen nicht laufen kann, hat Anspruch auf orthopädische Schuhe oder Schuhzurichtungen.
Wenn Ihnen Ihr Arzt orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen verschrieben hat, übernehmen wir die Kosten dafür. Ein Kostenvoranschlag ist immer erforderlich.
Orthopädische Schuhe:
Neben der gesetzlichen Zuzahlung fällt für Schuhe immer ein Eigenanteil an. Die Zuzahlung und den Eigenanteil zahlen Sie direkt an den Lieferanten. Der Eigenanteil wird fällig, weil durch die Nutzung orthopädischer Maßschuhe die Anschaffung konfektionierter Schuhe entfällt. Eine Befreiung vom Eigenanteil ist nicht möglich. Gegebenenfalls können Sie die Kostenübernahme für den Eigenanteil bei einem anderen Sozialleistungsträger beantragen.
Eigenanteile für orthopädische Maßschuhe und konfektionierte Therapieschuhe:
• Straßenschuhe: Erwachsene 76 Euro, Jugendliche 45 Euro
• Hausschuhe: Erwachsene 40 Euro, Jugendliche 20 Euro
• konfektionierte Therapieschuhe: analog den Maßschuhen
Sofern Sie sich für Wunschprodukte oder besondere Ausstattungsmerkmale (besondere Farbe, bestimmte Schaftgestaltung) entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Lieferant.
Die Grundausstattung bei orthopädischen Maßschuhen besteht aus zwei Paar Straßenschuhen und einem Paar Hausschuhen. Straßenschuhe haben eine Regelnutzungsdauer von zwei Jahren, Hausschuhe von vier Jahren.
Bei Erstausstattung wird erst ein Paar genehmigt, die weiteren Schuhe sollen erst nach einer „Probezeit“ mit dem ersten Paar angefertigt werden. So können Probleme beim Tragen rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Für konfektionierte Therapieschuhe bestehen je nach Einsatzzweck (z.B. Verbandschuhe, Orthesenschuhe) unterschiedliche Ansprüche. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.
Schuhzurichtungen:
Die Grundausstattung besteht aus maximal drei Paar Schuhen. Danach kann alle sechs Monate ein weiteres Paar Schuhe zugerichtet werden.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.