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Welche Leistungen werden von der DAK-Gesundheit für die Haushaltshilfe abgedeckt?

Die Haushaltshilfe übernimmt alle notwendigen anfallenden Aufgaben im Haushalt, wie zum Beispiel aufräumen, spülen, waschen, bügeln, kochen, putzen oder Bettwäsche wechseln. Außerdem kann sie auch Ihre Kinder betreuen.

Was gehört unter anderem dazu?

  • den Haushalt weiterführen
  • einkaufen
  • Speisen zubereiten
  • Wohnung und Bekleidung pflegen
  • Kinder betreuen
  • Kinder zur Schule bringen

Was gehört unter anderem nicht dazu?

  • Arbeiten, die schon vor der Krankheit liegengeblieben sind, wie etwa die Wäsche der letzten 4 Monate
  • Begleitung zu Ämtern oder stellvertretende Amtsbesuche 
  • Fensterputzen und Gartenarbeit
  • Kinder zum Sportverein oder zu Klavierunterricht fahren und ähnliches

Die Haushaltspflege ist keine Krankenpflege.