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Welche Kosten übernimmt die DAK-Gesundheit?

Wir übernehmen seit 1.1.2022 die Kosten für die Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von 1.774 Euro für maximal acht Wochen im Kalenderjahr. Darin enthalten sind Aufwendungen für folgende Leistungen: 

  • Pflegebedingte Hilfen, zum Beispiel beim Waschen, Aufstehen, Essen und Trinken.
  • Medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel Blutdruckmessen.
  • Soziale Betreuung, zum Beispiel Unterstützung bei Behördengängen. 

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. 

Wie erhalte ich die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit?

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit erhalten Sie von der Krankenkasse, wenn Sie zum Beispiel nach einer schweren Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit, einer ambulanten Operation oder Krankenhausbehandlung weiterhin Hilfe benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege reichen nicht aus.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, weil sie nicht dauerhaft pflegebedürftig sind. 

Sobald eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt, erhalten Sie Leistungen der Pflegekasse.

Ihr Arzt muss Ihnen die medizinische Notwendigkeit für die Kurzzeitpflege bescheinigen. Den passenden Vordruck erhalten Sie im DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe. 

Wo findet die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit statt?

Die Kurzzeitpflege findet in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung oder einer anderen geeigneten Einrichtung statt. Unsere Kollegen im DAK-Servicezentrum beraten Sie gerne dazu.