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Obwohl Sie fit und gesund sind, kann es passieren, dass Sie vorübergehend Hilfe und Pflege benötigen. Wir unterstützen Sie in dieser Zeit mit einer besonderen Leistung – der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit.
Wir übernehmen seit 1.1.2022 die Kosten für die Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von 1.774 Euro für maximal acht Wochen im Kalenderjahr. Darin enthalten sind Aufwendungen für folgende Leistungen:
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit erhalten Sie von der Krankenkasse, wenn Sie zum Beispiel nach einer schweren Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit, einer ambulanten Operation oder Krankenhausbehandlung weiterhin Hilfe benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Sobald eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt, erhalten Sie Leistungen der Pflegekasse.
Ihr Arzt muss Ihnen die medizinische Notwendigkeit für die Kurzzeitpflege bescheinigen. Den passenden Vordruck erhalten Sie im DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe.
Die Kurzzeitpflege findet in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung oder einer anderen geeigneten Einrichtung statt. Unsere Kollegen im DAK-Servicezentrum beraten Sie gerne dazu.