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Kunstaugen (Augenprothesen) aus Glas oder Kunststoff dienen der Rehabilitation nach Entstellung oder Verlust des natürlichen Auges. Sie bewahren die Augenhöhle vor Schäden und verhindern Schrumpfungen.
Wir übernehmen die Kosten für Kunstaugen, die von einem Arzt verordnet wurden. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.
funktionsgerechte und technisch einwandfreie Hilfsmitteln inkl. notwendiger Arbeiten wie zum Beispiel:
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.