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  • Kostenübernahme

    Wir übernehmen die Kosten für Kunstaugen, die von einem Arzt verordnet wurden. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.

    Sofern Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt unter Umständen eine private Aufzahlung für Sie an. Die Beratung übernimmt Ihr Vertragspartner.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • funktionsgerechte und technisch einwandfreie Hilfsmitteln inkl. notwendiger Arbeiten wie zum Beispiel:

      • Nachbildung einer extremen Skleralfärbung
      • Nachbildung einer extremen Pupillenweite oder Iris aufgrund verletzungs- oder pathologisch bedingter Zustände
      • Nachbildung einer ungewöhnlichen Pigmentierung
      • Nachbildung eines Arcus Lipoides
      • Defektabdeckung durch Haut- oder Lidnachbildung
    • Beratung, individuelle Anfertigung, Einweisung, Handhabung und Pflege in den Gebrauch durch ausgebildetes und geprüftes Fachpersonal
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.