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Wenn Verwandte oder Verschwägerte in Ihrem Haushalt helfen, können wir deren Verdienstausfall und Fahrtkosten für maximal zwei Monate bezuschussen. Kosten für die Hilfe im Haushalt dürfen wir leider nicht übernehmen.
Die Regelung gilt für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, wie etwa Geschwister, Eltern oder Großeltern.