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In Deutschland leiden mehr als fünf Millionen Menschen unter Blasenschwäche oder sogar Stuhlinkontinenz. Inkontinenzhilfen geben betroffenen Menschen Sicherheit.
Die saugenden Hilfsmittel gibt es in verschiedenen Formen:
Die hautfreundlichste Inkontinenzhilfe ist die erste Variante: eine Vorlage mit Netzhose. Wenn dies bei Ihnen nicht ausreicht oder nicht zu Ihrem Krankheitsbild passt, können auch Inkontinenzhosen infrage kommen. Die wiederverschließbaren Modelle reichen in der Regel aus, da Inkontinenzunterhosen keinen therapeutischen Vorteil bieten.
Die Kosten für saugende Inkontinenzhilfen, die Bewohner von Senioren- oder Pflegeheimen bzw. von Behinderteneinrichtung benötigen, übernimmt die DAK-Gesundheit im Rahmen von Pauschalen. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Reichen Sie auch die Folgeverordnung bitte rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner ein.
Ein Eigenanteil fällt nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, die Sie direkt an den Vertragspartner zahlen.
Wenn Sie sich für Wunschprodukte entscheiden, fällt gegebenenfalls eine private Aufzahlung für Sie an. Bitte lassen Sie durch den Vertragspartner beraten.
Die Versorgung wird durch einen für Sie exklusiv beauftragten Vertragspartner sichergestellt. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.
Wenn Sie in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung leben und Inkontinenzhilfen benötigen, lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Kassenrezept (rosa Verordnung) ausstellen, damit wir die Kosten für Sie übernehmen können. Auf dem Rezept sollte der Arzt neben der Diagnose auch die Art des notwendigen Hilfsmittels, den jeweiligen durchschnittlichen Monatsbedarf und den Gültigkeitszeitraum vermerken.
Damit Menschen, die in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung leben, zuverlässig mit Inkontinenzhilfen versorgt werden, haben die Verbände der Heimträger und der Krankenkassen gemeinsame Verträge mit renommierten Anbietern für Inkontinenzhilfen geschlossen. Diese Anbieter, auch Vertragslieferanten genannt, bieten qualitätsgeprüfte Produkte sowie eine persönliche Beratung und stellen Ihnen die benötigten Hilfsmittel zur Verfügung. Es wird nur die gesetzliche Zuzahlung fällig, ansonsten gilt die Kostenübernahme der DAK-Gesundheit.
Wenden Sie sich daher mit Ihrem Rezept für Inkontinenzhilfen direkt an das Heim bzw. die Einrichtung, damit man sich dort mit den Vertragslieferanten in Verbindung setzt.
Sie haben auch die Möglichkeit, selbst einen Vertragslieferanten zu suchen. Rufen Sie dazu unseren Hilfsmittellotsen auf und nutzen Sie den Suchbegriff „Inkontinenzhilfen, saugend, in Alten- und Pflegeheimen bzw. in Behinderteneinrichtungen “.
Selbstverständlich sind auch wir Ihnen gern bei der Suche nach einem Lieferanten behilflich. Sie können Ihr Rezept für Ihr Hilfsmittel auch einfach bei Ihrer DAK-Gesundheit vor Ort abgeben. Wir erledigen dann alles Weitere für Sie.
Die Hilfsmittel sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung für Sie kostenfrei. Die Zuzahlung beträgt im Monat zehn Prozent der Pauschale, die der Lieferant von uns erhält, und wird unabhängig von den tatsächlichen Lieferungen fällig – jeweils dann, wenn auch die monatliche Pauschale anfällt. Besondere Produktwünsche fallen aus der Kostenübernahme für Inkontinenzhilfen heraus, dafür ist von Ihnen eventuell eine gesonderte Zuzahlung zu leisten. Bitte erfragen Sie die genauen Konditionen direkt bei Ihrem Hilfsmittel-Lieferanten.
Fragen zur Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfen beantwortet Ihnen gerne das Fachpersonal des Vertragslieferanten. Sie haben Fragen zu Kostenübernahme und Zuzahlung? Damit sind Sie bei unseren Kundenberatern in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe an der richtigen Adresse.