Wann übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für saugende Inkontinenzhilfen?
Wenn Sie in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung leben und Inkontinenzhilfen benötigen, lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Kassenrezept (rosa Verordnung) ausstellen, damit wir die Kosten für Sie übernehmen können. Auf dem Rezept sollte der Arzt neben der Diagnose auch die Art des notwendigen Hilfsmittels, den jeweiligen durchschnittlichen Monatsbedarf und den Gültigkeitszeitraum vermerken.
Wer liefert Inkontinenzhilfen ins Heim bzw. in die Einrichtung?
Damit Menschen, die in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung leben, zuverlässig mit Inkontinenzhilfen versorgt werden, haben die Verbände der Heimträger und der Krankenkassen gemeinsame Verträge mit renommierten Anbietern für Inkontinenzhilfen geschlossen. Diese Anbieter, auch Vertragslieferanten genannt, bieten qualitätsgeprüfte Produkte sowie eine persönliche Beratung und stellen Ihnen die benötigten Hilfsmittel zur Verfügung. Es wird nur die gesetzliche Zuzahlung fällig, ansonsten gilt die Kostenübernahme der DAK-Gesundheit.
Wenden Sie sich daher mit Ihrem Rezept für Inkontinenzhilfen direkt an das Heim bzw. die Einrichtung, damit man sich dort mit den Vertragslieferanten in Verbindung setzt.
Sie haben auch die Möglichkeit, selbst einen Vertragslieferanten zu suchen. Rufen Sie dazu unseren Hilfsmittellotsen auf und nutzen Sie den Suchbegriff „Inkontinenzhilfen, saugend, in Alten- und Pflegeheimen bzw. in Behinderteneinrichtungen “.
Selbstverständlich sind auch wir Ihnen gern bei der Suche nach einem Lieferanten behilflich. Sie können Ihr Rezept für Ihr Hilfsmittel auch einfach bei Ihrer DAK-Gesundheit vor Ort abgeben. Wir erledigen dann alles Weitere für Sie.
Wie ist die Kostenübernahme und welcher Zuzahlung sollte ich rechnen?
Die Hilfsmittel sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung für Sie kostenfrei. Die Zuzahlung beträgt im Monat zehn Prozent der Pauschale, die der Lieferant von uns erhält, und wird unabhängig von den tatsächlichen Lieferungen fällig – jeweils dann, wenn auch die monatliche Pauschale anfällt. Besondere Produktwünsche fallen aus der Kostenübernahme für Inkontinenzhilfen heraus, dafür ist von Ihnen eventuell eine gesonderte Zuzahlung zu leisten. Bitte erfragen Sie die genauen Konditionen direkt bei Ihrem Hilfsmittel-Lieferanten.
Wer beantwortet mir weitere Fragen zu Inkontinenzhilfen?
Fragen zur Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfen beantwortet Ihnen gerne das Fachpersonal des Vertragslieferanten. Sie haben Fragen zu Kostenübernahme und Zuzahlung? Damit sind Sie bei unseren Kundenberatern in einem DAK-Servicezentrum in Ihrer Nähe an der richtigen Adresse.