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Wann zahlt die DAK-Gesundheit das Hautkrebs-Screening?

Ab 35 Jahren haben Sie alle zwei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung. Einfach die Versichertenkarte in der Hautarztpraxis vorlegen. Sie rechnet die Kosten dann mit uns ab.
Als Extra-Leistung für unsere jüngeren Versicherten zwischen 17 und 34 Jahren beteiligen wir uns auch für sie alle zwei Jahre an dem Hautkrebs-Screening.

Wie viel zahlt die DAK-Gesundheit für das Hautkrebs-Screening zwischen 17 und 34 Jahren?

Wir bezuschussen das Hautkrebs-Screening für unsere Versicherten zwischen 17 und 34 Jahren mit bis zu 60 Euro alle zwei Jahre. Diese Summe entspricht meist einer vollständigen Kostenübernahme. 

Bitte berücksichtigen Sie: Das Hautkrebs-Screening für Versicherte zwischen 17 und 34 Jahren gehört zu unseren Extra-Leistungen. Dies sind besondere Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
Sie hatten in diesem Jahr schon Zuschüsse für Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen? Dann fragen Sie uns gern – zum Beispiel per Chat oder telefonisch –, wie hoch Ihr Zuschuss zum Hautkrebs-Screening in diesem Fall sein wird.

Gibt es eine Kostenerstattung oder wird über die Versichertenkarte abgerechnet?

Versicherten zwischen 17 und 34 Jahren erstatten wir die Kosten der Hautkrebsvorsorge mit bis zu 60 Euro. Reichen Sie uns dafür einfach Ihre Rechnung ein. Ab dem 35. Lebensjahr kann der Arzt den Haut-Check alle zwei Jahre ganz einfach über die DAK-Versichertenkarte abrechnen.

Wie reiche ich die Rechnung für mein Hautkrebs-Screening ein?

Wenn Sie zwischen 17 und 34 Jahre alt sind, zahlen Sie die Behandlungskosten zunächst selbst. Sie können die Rechnung per Post oder im Servicezentrum einreichen. Noch schneller geht es mit der DAK App: Einfach das Dokument scannen und digital einreichen.

Hautkrebs früh erkennen – wie läuft der Check ab?

Ein Dermatologe (Hautarzt) oder Allgemeinmediziner mit entsprechender Weiterbildung führt das Haut-Screening durch. Die Vorsorgeuntersuchung ist völlig schmerzfrei und unkompliziert:

  • Der Arzt erfragt die Krankengeschichte (Anamnese) und untersucht Ihre gesamte Haut nach auffälligen Veränderungen.
  • Kritische Stellen können mit einer speziellen Lupe (Dermatoskop) genauer inspiziert werden.
  • Entdeckt Ihr Arzt verdächtige Hautveränderungen, entnimmt er meist eine Gewebeprobe oder er entfernt die auffällige Stelle direkt und schickt sie zur Untersuchung ins Labor. 
Selbstuntersuchung mit der ABCDE-Regel

Sie sollten Ihre Haut regelmäßig selbst untersuchen. Achten Sie dabei auf alles, was sich verändert. Die sogenannte ABCDE-Regel hilft Ihnen dabei. Warnsymptome sind:

  • A wie Asymmetrie: Sind Muttermale, Leberflecken und auffällige Stellen von besonderer Form?
  • B wie Begrenzung: Heben sich die Ränder besonders ab (Farbe, Form etc.)?
  • C wie Colour: Hat die Hautstelle unterschiedliche Farbtöne?
  • D wie Durchmesser: Sind die Stellen besonders groß (über fünf Millimeter)?
  • E wie Erhabenheit oder Evolution: Erhebt sich der Fleck über das Hautniveau? Hat sich der Fleck in den letzten drei Monaten verändert?

Keine Panik: Viele Flecken erfüllen eines oder mehrere dieser Kriterien, sind aber dennoch kein Hautkrebs, sondern harmlos. Ein Haut-Check in Ihrer Arztpraxis ist im Zweifel ratsam.