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Welche Kosten übernimmt die DAK-Gesundheit bei Haushaltshilfe?

Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernehmen wir die Kosten für Ihre Haushaltshilfe bei Krankheit und wenn Sie während einer Schwangerschaft oder nach der Entbindung Beschwerden haben, die über das normale Maß hinausgehen. Die Höhe hängt davon ab, wer Ihnen hilft und wie viel Hilfe Sie benötigen.
 

Die Kosten für Haushaltshilfe von Organisationen, wie zum Beispiel den Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder den Sozialstationen der Gemeinden übernehmen wir. Helfen Freunde oder verwandte Personen als Haushaltshilfe, fragen Sie bitte bei uns unter 040 325 325 555 nach, wie hoch unsere Unterstützung sein kann. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen wir uns dann auch an dem Verdienstausfall eines Elternteils oder Verwandten.

Übrigens: Sind Sie volljährig, beteiligen Sie sich lediglich mit der gesetzlichen Zuzahlung von zehn Prozent pro Tag, wobei gilt: Mindestens mit fünf Euro, höchstens mit zehn Euro. Benötigen Sie eine Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach einer Entbindung, müssen Sie nichts zuzahlen. 

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen wir uns auch an dem Verdienstausfall eines Elternteils oder Verwandten. Fragen Sie gerne nach unter 040 325 325 555.