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Medizinische Gründe liegen vor, wenn für Sie durch die Schwangerschaft Lebensgefahr oder das Risiko starker gesundheitlicher Beeinträchtigung besteht. Wir übernehmen dann die Kosten des Abbruchs.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin entscheidet, ob medizinische Gründe vorliegen. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Die Kosten rechnen wir über die Gesundheitskarte ab.