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Zu Hause gesund werden. Das ist mit der häuslichen Krankenpflege möglich. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen es für die Pflege in den eigenen vier Wänden gibt. Und welche Hilfeleistungen Ihnen zur Verfügung stehen.
Verbände wechseln, Körperpflege, Essen zubereiten: Viele Menschen sind im Krankheitsfall auch zu Hause auf Unterstützung angewiesen. Seien Sie unbesorgt. Wir helfen Ihnen gerne, indem wir Sie mit qualifiziertem Krankenpflegepersonal unterstützen, sofern niemand in Ihrem Haushalt lebt, der die Pflege übernehmen kann. Die häusliche Krankenpflege begleitet immer eine ambulante ärztliche Behandlung und soll deren Erfolg sichern.
Folgende Formen der häuslichen Krankenpflege gibt es:
Je nachdem, wie sich Ihre Versorgungssituation gestaltet, stehen Ihnen unterschiedliche Leistungsvarianten zur Verfügung.
Wenn sich durch die häusliche Pflege ein Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt, übernehmen wir die Kosten für die erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung – je nach Krankheitsfall bis zu vier Wochen. In Ausnahmefällen bewilligen wir diese Pflegeformen auch länger.
Wenn Sie sich bei einer schweren Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht selbst versorgen können, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Bis zu vier Wochen dauert die Pflege, in Ausnahmen auch länger. Dann muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen die Notwendigkeit feststellen.
Die Sicherungspflege soll langfristig den Erfolg Ihrer Behandlung sichern. Wir übernehmen ausschließlich die Kosten für Behandlungspflege, wie Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Injektionen.
Auch wenn Sie an einer psychischen Erkrankung leiden, sind wir als Ihre DAK-Gesundheit für Sie da. Mit der Hilfe einer speziell ausgebildeten Krankenpflegekraft können Sie dann Krisensituationen meistern und dabei in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben.
Treten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt gesundheitliche Probleme auf, kann ebenfalls häusliche Krankenpflege beantragt werden.
Ihr Arzt entscheidet, ob eine häusliche Krankenpflege notwendig ist und stellt Ihnen eine Verordnung aus, die Sie Ihrem DAK-Servicezentrum vorlegen. Dieses unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem Pflegedienst in Ihrer Nähe. Wenn Sie einen Pflegedienst gefunden haben, übernimmt dieser in der Regel alles Weitere für Sie.
Die DAK-Gesundheit übernimmt den größten Teil der Leistung. Sie beteiligen sich mit zehn Euro an jeder Verordnung und mit zehn Prozent an den täglichen Pflegekosten – allerdings nur für 28 Tage im Kalenderjahr. Sie können sich aber auch in bestimmten Fällen von der Zuzahlung befreien lassen.
Sie haben einen Pflegegrad? Dann können Sie trotz häuslicher Krankenpflege weitere Hilfeleistungen wie Pflegehilfsmittel oder Pflegegeld beantragen.