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Übernimmt die DAK die Fahrkosten zur Reha bzw. zur Vorsorgekur?

Wenn die DAK Ihre Rehabilitation bzw. Vorsorgekur bewilligt hat, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten zur Einrichtung und zurück nach Hause. Reichen Sie einfach nach Ihrem Aufenthalt den Erstattungsantrag bei uns ein, der Ihrem Bewilligungsschreiben beiliegt. Ausnahme: Bietet die Einrichtung einen Transportservice an, sind die Fahrkosten bereits abgedeckt. Informieren Sie sich daher bitte zunächst bei der Klinik über deren Angebot. Eine Erstattung anderer Fahrkosten ist dann nicht möglich.

Müssen Sie die Fahrten selbst organisieren, gelten folgende Regeln:

Fahrt mit dem PKW
Nutzen Sie für An- und Abreise einen PKW, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten in Höhe von 20 Cent je Kilometer für die wirtschaftlichste Strecke.

Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
Wir erstatten Ihnen für Hin- und Rückfahrt eine Fahrkarte der zweiten Klasse unter der Voraussetzung, dass Sie vorhandene Sparangebote wie Super-Sparpreis, Sparpreis oder gegebenenfalls Ihre Bahncard nutzen. Bitte buchen Sie Hin- und Rückfahrt getrennt voneinander. So kann eine einzelne Fahrkarte storniert werden, falls dies notwendig ist (zum Beispiel aufgrund einer Verlängerung der Kur). 

Falls Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bescheinigt, dass jemand Sie begleiten soll, erstatten wir auch dieser Person die Fahrkosten. Legen Sie bitte dem Erstattungsantrag die ärztliche Bescheinigung bei. Außerdem beteiligen wir uns an den Gepäckkosten für öffentliche Verkehrsmittel, wenn Sie uns die Rechnung dafür schicken.

Reichen Sie den Erstattungsantrag sowie gegebenenfalls weitere notwendige Dokumente über einen dieser Wege ein:

Rufen Sie uns gern an, falls Sie Fragen zur Fahrkostenerstattung haben: 040 325 325 555