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Übernimmt die DAK die Fahrkosten zur Reha bzw. zur Vorsorgekur?

Wenn die DAK Ihre Rehabilitation bzw. Vorsorgekur bewilligt hat, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten zur Einrichtung und zurück nach Hause. Reichen Sie einfach nach Ihrem Aufenthalt den Erstattungsantrag bei uns ein, der Ihrem Bewilligungsschreiben beiliegt. Ausnahme: Bietet die Einrichtung einen Transportservice an, sind die Fahrkosten bereits abgedeckt. Informieren Sie sich daher bitte zunächst bei der Klinik über deren Angebot. Eine Erstattung anderer Fahrkosten ist dann nicht möglich.

Müssen Sie die Fahrten selbst organisieren, gelten folgende Regeln:


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