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Wie werden die Fahrkosten bezahlt bei einer Fahrt mit dem Krankentransportwagen?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hat Ihnen eine Verordnung für Fahrten mit dem Krankentransportwagen zum nächstgelegenen Behandlungsort ausgestellt? Dann benötigen Sie vor der ersten Fahrt eine Genehmigung von uns. Reichen Sie dafür die ärztliche Verordnung rechtzeitig bei uns ein. Mit der Genehmigung können Sie dann einen Fahrdienst wählen, mit dem wir einen Vertrag haben. Dabei helfen wir auch gern. Sobald Sie die Genehmigung erhalten haben, zeigen Sie diese dem Fahrdienst. Er rechnet die Fahrkosten direkt mit uns ab. Sie tragen in der Regel lediglich die Zuzahlungen.
 

Bei Notfallfahrten ist keine vorherige Genehmigung erforderlich. In lebensbedrohlichen Fällen wählen Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter 112.

Ein Krankentransportwagen kommt zum Einsatz, wenn eine medizinische Betreuung oder eine medizinisch-technische Ausstattung während der Fahrt notwendig ist.