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  • Kostenübernahme

    Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen (Indikation gemäß Stufenschema der DDG/DGOOC) übernehmen wir die Kosten für 2 Paar Schuhe als Grundausstattung.

    Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung leisten Sie einen Eigenanteil wie bei anderen orthopädischen Schuhen: Erwachsene 76 Euro, Jugendliche 45 Euro

  • Sie haben Anspruch auf:

    • eine medizinisch sinnvolle und orthopädieschuhtechnisch hochwertige Versorgung
    • eine Versorgung bei diabetes-spezifischen Fußkomplikationen („Diabetischer Fuß“) erfolgt auf der Basis des Versorgungsschemas der DDG und DGOOC
    • enge Abstimmung mit den verordnenden Institutionen, insbesondere Diabetes-Schwerpunktpraxen und Fußambulanzen
    • Einhaltung der Qualitätsstandards
    • Einweisung und Beratung ausschließlich durch fachlich geschultes Personal
    • eine erfolgreiche Probezeit von mindestens einem Monat neben der Erstausstattung auch die Ausstattung mit einem zweiten Paar Schutzschuhe
    • Kontrolle vor der endgültigen Abgabe hinsichtlich Funktion und erzielter Gefährdungsreduktion sowohl durch persönliche Begutachtung durch einen Fach-Mitarbeiter als auch unter Einsatz einer elektronischen Druckverteilungsmessung im Schuh
    • telefonische Erreichbarkeit der Vertragspartner zu den üblichen Geschäftszeiten
    • Lieferanten sind qualitativ geprüft und für die Versorgung zugelassen
    • Änderungen und Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen
    • Aufklärung über die Kassenleistung und ausführliche Beratung bei Wunsch nach privaten Mehrleistungen
  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.