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Wer eine Sehhilfe braucht, muss die Kosten dafür in der Regel oft selbst tragen, denn seit vielen Jahren gehört die Kostenerstattung einer Brille nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Wissenswertes für Brillen- und Kontaktlinsenträger: Wir unterstützen Sie in bestimmten Fällen und leisten als Krankenkasse eine Zuzahlung zu Ihrer Brille.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bezahlt die DAK-Gesundheit Brillengläser bis zur Höhe der für alle Kassen verbindlichen Festbeträge. Jugendliche ab 15 Jahren können bis zu ihrem 18. Geburtstag Brillengläser direkt vom Augenoptiker beziehen. Dies gilt auch für Kinder unter 14 Jahren, wenn sie innerhalb von drei Monaten einen Ersatz für eine neue Brille benötigen, zum Beispiel, weil diese beschädigt oder verloren wurde. Eine ärztliche Verordnung ist erst dann notwendig, wenn sich die Fehlsichtigkeit des Kindes/Jugendlichen geändert hat.
Für Erwachsene dürfen Brillengläser ausschließlich bei folgenden Diagnosen bezahlt werden:
Zur Kostenübernahme ist eine augenärztliche Verordnung notwendig. Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten in Höhe der geltenden Festbeträge. Die genaue Höhe der Festbeträge erfahren Sie von Ihrem Optiker. Dieser rechnet die Festbeträge direkt mit der DAK-Gesundheit ab. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Leistungsanspruch ist das Datum der Ausstellung der ärztlichen Verordnung.
Auch Kontaktlinsen bezahlt die DAK-Gesundheit bis zur Höhe der für alle Kassen verbindlichen Festbeträge. Kontaktlinsen sind nur verordnungsfähig:
Zur Kostenübernahme ist eine augenärztliche Verordnung notwendig. Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten in Höhe der geltenden Festbeträge. Die genaue Höhe der Festbeträge erfahren Sie von Ihrem Optiker. Dieser rechnet die Festbeträge direkt mit der DAK-Gesundheit ab. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Leistungsanspruch ist das Datum der Ausstellung der ärztlichen Verordnung.
Für Erwachsene fällt eine gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel in Höhe von mindestens fünf und maximal zehn Euro an. Kinder und Jugendliche sind von dieser Zuzahlung befreit.
Für Brillen und Kontaktlinsen hat der Gesetzgeber Festbeträge festgelegt. Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Festbetrags. Darüberhinausgehende vertragliche Regelungen existieren nicht.
Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.