Bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt, bei dem Sie regelmäßig in Behandlung sind und lassen Sie sich ausführlich beraten. Ihr Arzt entscheidet über die Therapie und stellt Ihnen eine Verordnung aus. Bitte reichen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Verordnung bei uns ein. Sofern die Voraussetzungen für eine Selbsttherapie mit einem Blutgerinnungsmessgeräte erfüllt sind, erhalten Sie von uns die Bestätigung, dass Sie an einer Blutgerinnungsschulung teilnehmen können und auf welches Blutgerinnungsmessgerät Sie geschult werden sollten. So können Sie sich einen Termin für eine Schulung organisieren.
Voraussetzung für die Kostenübernahme eines Blutgerinnungsmessgerätes und dessen Zubehör durch die DAK-Gesundheit ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer standardisierten Schulung zur Blutgerinnungs-Selbstkontrolle in einer spezialisierten Einrichtung. Schulungsadressen finden Sie im Internet unter anderem unter www.coaguchek.de.
Die Kosten für diese Patientenschulung sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Da die DAK-Gesundheit aber alles zur Sicherstellung der Therapie tun möchte, erstatten wir Ihnen die Schulungskosten gegen Vorlage der Rechnung in Höhe von maximal 170 Euro.
Zur Versorgung mit einem Blutgerinnungsmessgerät inklusive Zubehör wenden Sie sich nach Erhalt des Schulungszertifikates direkt wieder an die DAK-Gesundheit.