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  • Kostenübernahme

    Bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt, bei dem Sie regelmäßig in Behandlung sind und lassen Sie sich ausführlich beraten. Ihr Arzt entscheidet über die Therapie und stellt Ihnen eine Verordnung aus. Bitte reichen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Verordnung bei uns ein. Sofern die Voraussetzungen für eine Selbsttherapie mit einem Blutgerinnungsmessgeräte erfüllt sind, erhalten Sie von uns die Bestätigung, dass Sie an einer Blutgerinnungsschulung teilnehmen können und auf welches Blutgerinnungsmessgerät Sie geschult werden sollten. So können Sie sich einen Termin für eine Schulung organisieren.

    Voraussetzung für die Kostenübernahme eines Blutgerinnungsmessgerätes und dessen Zubehör durch die DAK-Gesundheit ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer standardisierten Schulung zur Blutgerinnungs-Selbstkontrolle in einer spezialisierten Einrichtung. Schulungsadressen finden Sie im Internet unter anderem unter www.coaguchek.de.

    Die Kosten für diese Patientenschulung sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Da die DAK-Gesundheit aber alles zur Sicherstellung der Therapie tun möchte, erstatten wir Ihnen die Schulungskosten gegen Vorlage der Rechnung in Höhe von maximal 170 Euro.

    Zur Versorgung mit einem Blutgerinnungsmessgerät inklusive Zubehör wenden Sie sich nach Erhalt des Schulungszertifikates direkt wieder an die DAK-Gesundheit.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • Blutgerinnungsmessgerät, welches den Qualitätsstandards entspricht
    • Blutgerinnungsteststreifen, welche mit dem Blutgerinnungsmessgerät kompatibel sind (gesonderte Verordnung erforderlich)
    • zum Teil Freiumschläge für die Nachbestellung von Teststreifen
    • Auftragsannahme erfolgt täglich 24 Stunden per E-Mail oder Fax
    • telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags von 8-20 Uhr, samstags von 8-14 Uhr
    • kostenlose telefonische Hotline
    • kompetente individuelle und geschlechtsspezifische telefonische Beratung und Betreuung durch geschultes Fachpersonal
    • Auslieferung frei Haus
    • Sicherstellung, dass Hilfsmittel und Teststreifen jederzeit in erforderlicher Menge vorrätig sind
    • Aushändigung der notwendigen Erstausstattung (z.B. Zubehör, Bedienungsanleitung)
    • Auslieferung und Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels
    • Transportverpackung (transportsichere Tasche oder sonstige, für die mehrfache Nutzung geeignete Verpackung)
    • hygienische Aufbereitung, notwendige Wartungsarbeiten sowie gegebenenfalls sicherheitstechnische Kontrollen (STK)
    • Reparaturen und bei Bedarf Ersatzbeschaffung (Bitte bisher ausgewählten Lieferanten kontaktieren)
    • Rückholung des Hilfsmittels



  • Vertragspartner

    Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit. Mit unserem Hilfsmittellotsen können Sie gleich einen qualifizierten Partner auswählen und mit der Lieferung beauftragen.

  • Rückgabe

    Wenn Sie das Blutgerinnungsmessgerät nicht mehr benötigen, informieren Sie bitte Ihren Vertragspartner.