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  • Kostenübernahme

    Die Kosten für das Bettnässer-Therapiegerät übernimmt die DAK-Gesundheit. Der Hilfsmittellieferant beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der DAK-Gesundheit.

    Ein Eigenanteil bzw. sog. „Mehrkosten“ fallen nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung  an den Hilfsmittellieferanten leisten, sofern Sie davon nicht befreit sind.

  • Sie haben Anspruch auf:

    • Hilfsmittel, die die Qualitätsstandards erfüllen
    • Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
    • zeitnahe Auslieferung,
    • Gewährleistung und auf Wunsch des Versicherten die Entsorgung
    • Ausführliche Beratung (gegebenenfalls auch der betreuenden Personen) durch produktspezifisch geschultes Fachpersonal
    • Aufklärung und Einweisung über die korrekte Handhabung des Therapie-Gerätes
    • Hygieneinformation zu regelmäßiger und korrekter Reinigung
    • Information über Hintergründe zur Therapie (Wirkungsweise der Therapie, Hinweise zur Abhilfe von Nebenwirkungen)
    • Informationen zu Anwendungsrisiken und Kontraindikationen
  • Vertragspartner

    Versorgen dürfen alle Hilfsmittellieferanten, die für die Abgabe von Bettnässer-Therapiegeräten zugelassen sind.

    Das sind z.B. die Vertragspartner der DAK-Gesundheit, die Sie unter dem Suchbegriff bzw. Hilfsmittelbereich „Inkontinenzhilfen, ableitend“ in unserem Hilfsmittellotsen finden. Dort können Sie gleich einen qualifizierten Lieferanten auswählen und mit der Versorgung beauftragen.

    Darüber hinaus können auch weitere Hilfsmittellieferanten in Frage kommen. Wünschen Sie Hilfe bei der Suche nach einem berechtigten Lieferanten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder Fragen Sie direkt beim Lieferanten nach.

  • Rückgabe

    Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.