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Bettnässer-Therapiegeräte sollen der fehlenden individuellen Wahrnehmung des Harndrangs bzw. der Auslösung des Harnlassens bei nächtlichem Einnässen (Enuresis nocturna) vorbeugen.
Durch spezielle Nässe- bzw. Feuchtigkeitssensoren werden beim Einsetzen des Harnlassens akustische oder fühlbare Reize ausgelöst (Wecksystem). Die Sensoren können körpernah, z.B. in einer Unterhose, aber auch an einer Betteinlegematte angebracht sein.
Welches System zur Anwendung kommen soll, hängt von den individuellen Verhältnissen des zu Behandelnden und von dessen Umfeld ab. Daher ist vor der Versorgung zu prüfen, welches System im Einzelfall das geeignetere ist. Bitte sprechen Sie dazu den Arzt oder Ärztin und/oder den Hilfsmittellieferanten an.
Die Kosten für das Bettnässer-Therapiegerät übernimmt die DAK-Gesundheit. Der Hilfsmittellieferant beantragt für Sie die Kostenübernahme bei der DAK-Gesundheit.
Ein Eigenanteil bzw. sog. „Mehrkosten“ fallen nicht an. Sie müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung an den Hilfsmittellieferanten leisten, sofern Sie davon nicht befreit sind.
Versorgen dürfen alle Hilfsmittellieferanten, die für die Abgabe von Bettnässer-Therapiegeräten zugelassen sind.
Das sind z.B. die Vertragspartner der DAK-Gesundheit, die Sie unter dem Suchbegriff bzw. Hilfsmittelbereich „Inkontinenzhilfen, ableitend“ in unserem Hilfsmittellotsen finden. Dort können Sie gleich einen qualifizierten Lieferanten auswählen und mit der Versorgung beauftragen.
Darüber hinaus können auch weitere Hilfsmittellieferanten in Frage kommen. Wünschen Sie Hilfe bei der Suche nach einem berechtigten Lieferanten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder Fragen Sie direkt beim Lieferanten nach.
Eine Rückgabe ist nicht erforderlich.